Heilmittel
Gemäß allgemeiner Definition ist ein Heilmittel ein Gegenstand, eine Behandlung oder ein Stoff, der eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausübt. Nach dem 5. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) hat jeder Versicherte der Krankenkassen grundsätzlichen Anspruch auf eine Versorgung mit Heilmitteln. Die Verwendung derselben wird von Fall zu Fall abgewägt. Es gibt keine klare Definition, was ein Heilmittel ist. Jedoch können anhand der Heilmittelrichtlinien Maßnahmen wie Ergotherapie, physikalische Therapien, aber auch podologische Therapien, Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie den Heilmitteln zugeordnet werden. Zu beachten ist, dass Medikamente, also Arzneimittel, unter das Arzneimittelgesetz fallen und somit nicht als Heilmittel gelten. Hierzu gehören auch Hilfsmittel, also Verbandsmaterial u.ä. Während jeder Therapie muss der behandelnde Arzt abwägen, ob Heilmittel zu Einsatz kommen oder nicht. Dies ist abhängig vom möglichen Erfolg durch ihre Anwendung.
Auch wenn ein grundsätzliches Recht auf Anspruch zur Versorgung mit Heilmitteln im SGB verankert ist, erhält nicht jeder Patient während seiner Therapie eine Heilmittelverordnung. Kommt es aufgrund einer Verweigerung zur Verschleppung von Symptomen oder zur Verschlechterung des Krankheitsbildes, kann das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Heilmittel angebracht sein. Er ist bestens darüber informiert, welche Schritte notwendig sind, um sein Recht geltend zu machen.
Das medizinische Recht ist sehr speziell, daher ist bei der Wahl des Anwaltes für Heilmittel auf eine themenbezogene Fortbildung und Spezialisierung zu achten. Der Anwalt ist der kompetente Ansprechpartner, da der Patient die Beweislast trägt. Das bedeutet, dass er die Beweise beizubringen hat, die belegen, warum ein bestimmtes Heilmittel für seine Heilung bzw. der Linderung der Beschwerden zwingend notwendig sind.