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Kassel (jur). Gesetzliche Krankenkassen müssen homöopathische Arzneimittel nur bei ausreichend belegter medizinischer Wirksamkeit bezahlen. Sie müssen sich an die gleichen Maßstäbe messen lassen, die auch für rezeptfreie schulmedizinische Arzneimittel gelten, urteilte am Mittwoch, 22. Oktober 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 34/13 R und B 6 KA 35//13 R).
Bei homöopathischen Arzneimitteln handelt es sich um Medikamente, bei dem die enthaltenen Wirkstoffe meist extrem verdünnt sind. Kritiker monieren, dass es sich letztlich um Scheinmedikamente handelt, die allenfalls einen Placebo-Effekt haben. Homöopathie-Anhänger verweisen dagegen auf ein langes ... weiter lesen
Der Kläger hat vor dem Landgericht Oldenburg einen Schadensersatzanspruch i. H. v. 69,90 € gegen die beklagte Stadt Jever wegen Beschädigung seiner Schuhe geltend gemacht. Durch das von der Stadt im Winterdienst gestreute Granulat-Salz-Gemisch, hätten seine orthopädischen Schuhe erneuert werden müssen. Die Schuhsohlen seien durch das Granulat übermäßig stark abgenutzt worden.
Das Landgericht hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Die Verwendung des vom Kläger beanstandeten Granulat-Salz-Gemischs stellt nach Ansicht des zuständigen Einzelrichters keine Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) der beklagten Gemeinde dar.
Die Auswahl des Streumittels stehe den Gemeinden grundsätzlich frei. Entscheidend sei, dass ... weiter lesen
OLG Oldenburg, Urteil des 6. Zivilsenates vom 07.03.2003 (6 U 173/02)
Versendet ein Unternehmen z.B. per Post Werbesendungen, in welchen den Empfängern angekündigt wird, sie hätten einen Preis gewonnen, so ist das Unternehmen verpflichtet, den Preis auszuzahlen. Es kann sich auch nicht darauf berufen, an versteckter Stelle in den Werbeunterlagen darauf hingewiesen zu haben, dass die Preisauszahlung in seinem Ermessen stehe.
Eine Frau aus dem Ammerland hatte im Juli 2001 in ihrem Briefkasten die Werbesendung eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens vorgefunden. Bei dem Werbematerial fand sich auch ein namentlich an die Frau gerichtetes Schreiben, in welchem man der Frau mitteilte, sie habe Glück gehabt. Bei einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen
Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. Eine solche Personengruppe stellen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung dar.
Abstufung nach Grad der Behinderung
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Schwere einer Behinderung durch den sog. Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Dabei erfolgt eine Abstufung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100, beginnend mit einem Grad von ... weiter lesen
Für Kündigungen des Arbeitsverhältnisses gilt ein strenges Schriftformerfordernis. Doch wie muss die Unterschrift beschaffen sein, um diesen Anforderungen zu genügen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Problem:
Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-Mail oder SMS sind unwirksam! Doch häufig passieren auch Fehler, wenn der Arbeitgeber tatsächlich schriftlich kündigen will. Hier kommt es manchmal auf die Art und Weise der Unterschrift an.
Die Rechtsprechung:
Regelmäßig kommt es nicht darauf an, dass aus der Unterschrift allein auf die Person des Unterzeichners geschlossen werden kann. Erforderlich ist nur, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der CS Euroreal ist ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist. In den kommenden fünf Jahren, bis 2017, soll der CS Euroreal nun abgewickelt werden, das heißt, die im Fondsvermögen vorhandenen Immobilien müssen veräußert und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. Der CS Euroreal sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einem Großteil soll die FIHM Fonds und Immobilien Holding der Dicio GmbH gehören, deren Hauptaktionär die S&K Gruppe sein soll. Diese geriet vor mehreren Monaten wegen einer bei ihr durchgeführten Großrazzia in den Blickpunkt. Es ist jedoch nicht klar, ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding eine Folge dessen ist. Neben dem Emissionshaus SHG Innovative Fondskonzepte gehört auch Next Generation Funds München (NGF) zur FIHM Fonds und Immobilien Holding. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.
Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit:
Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Die Beteiligten haben um die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen einer Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung gestritten.
Der Arbeitgeber hatte in mehreren Betriebsvereinbarungen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Er hatte sich auch dazu verpflichtet, jährlich über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften zu entscheiden. Die Anpassung sollte sich nach der Kaufkraftentwicklung oder einer niedriger ausfallenden Anhebung der Tarifgehälter richten. Bei ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Unternehmens durfte eine Anpassung unterbleiben. Nachdem in den Jahren 1994 bis 1996 erhebliche Verluste eingetreten waren, wurden zur Sanierung des Unternehmens mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz äußerte sich in seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) zu der Frage, inwieweit ein Arbeitgeber freiwillige Zusatzzahlungen, die er an seine Arbeitnehmer geleistet hat, später einstellen oder kürzen kann. Im konkreten Fall soll das Weihnachtsgeld eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber mit der Begründung gekürzt worden sein, dass der Arbeitnehmer an einigen Tagen arbeitsunfähig gewesen sei. Das Landesarbeitsgericht entschied daraufhin, dass dem ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 01.10.2014 nahm der Bundesgerichtshof (BGH) zum Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht vor einer Berufungs-Beschlusszurückweisung Stellung (AZ.: VII ZR 28/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Er führte aus, dass das Berufungsgericht den Berufungskläger darauf hinweisen muss, dass dieser unter Umständen einen Gesichtspunkt übersehen oder für unerheblich gehalten hat, auf den das Gericht dann in einem Hinweis seine Rechtsauffassung stützt. Das heißt, das Berufungsgericht muss dem Berufungskläger darauf hinweisen und ihm die Gelegenheit zur ... weiter lesen
Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmen (so jüngst Ikea) hat NPD-Funktionäre als Facebook-Freunde, ein Angestellter in der öffentlichen Verwaltung äußert kommunistische Parolen, ein Lehrling macht Werbung für eine politische Partei vor dem Eingang seines Lehrbetriebes: alle diese Fälle haben zu Kündigungen geführt oder sollen dazu führen. Ist die Kündigung aber rechtmäßig? Für die Kündigung eines Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, § 1 KSchG. Dieser kann im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten liegt. Der Arbeitgeber mag dies als nicht korrekt ... weiter lesen