Infos zum Rechtsanwalt für Hochschulrecht
Das Hochschulrecht ist in Deutschland Landesrecht. Jedoch besteht ein Gesetz, nämlich das Landeshochschulgesetz, aufgrund dessen die Länder ihre Gesetzgebungshoheit ausüben dürfen. Der Grund hierfür liegt darin, dass dem Bund keine Hoheit hinsichtlich des Hochschulrechtes durch das Grundgesetz übertragen wurde. Mit Ausnahme des Saarlandes hat jedes Bundesland genau ein Landeshochschulgesetz, welches für alle Hochschulen gleichermaßen gültig ist. Im Saarland gibt es für jede Hochschule ein eigenes Gesetz zu deren Regelung. Eine Koordinierung der Länder hinsichtlich dieser Angelegenheit wird regelmäßig durch die Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen.
Die Hochschulgesetze der Länder beinhalten generell die folgenden Punkte:
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Grundlagen
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Aufbau und Organisation der Hochschule
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Forschung, Wissens- und Technologietransfer
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Zugang und Einschreibung: In diesem Abschnitt werden die Voraussetzungen, die zu einem Hochschulzugang benötigt werden, festgelegt. Diese können für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich sein. Selbiges gilt für die Einschreibung.
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Studium, Prüfungen, wissenschaftliche Qualifikation, Weiterbildung: dieser Abschnitt beinhaltet unter anderem die Erklärung des Begriffes Studium, Studienjahr, Studienberatung und -gänge, Prüfungsordnung, Hochschulgrade und Promotion.
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Hochschulpersonal und dessen Besoldung
Natürlich sind diese Gesetze den Ländern und Hochschulen angepasst. So ist es bei medizinischen Hochschulen notwendig, eine Anbindung an ein entsprechendes Klinikum zu haben. Somit ist auch hier zusätzliches Personal involviert, das ebenfalls im Besoldungsteil Beachtung zu finden hat.
Der Aufbau sowie die Organisation einer Hochschule sind im Wesentlichen in allen Bundesländern gleich gestaltet:
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Rektor bzw. Präsident oder Kanzler
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Dekanat mit den verschiedenen Lehrstühlen
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Fakultätsrat
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Fachschaftsrat
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Akademischer Senat = Selbstverwaltungsorgan der Hochschule
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Studierendenparlament
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Allgemeiner Studierendenausschuss
Weitere Bereiche wie Universitätsbücherei, Rechenzentrum oder Studienberatung, sind den Verwaltungsorganen, also dem Rektorat und dem Akademischen Senat unterworfen.
Gerade wenn es um den Erhalt eines Studienplatzes geht, kann es leicht zu Konflikten kommen. Selbiges gilt für die Benotung von Klausuren und Doktorarbeiten. Aber nicht nur dieser Bereich wird von einem Rechtsanwalt für Hochschulrecht abgedeckt. Auch wenn es um das Hochschulpersonal oder das Streichen bestimmter Lehrstühle geht, entsteht Konfliktpotential. Eine Anwaltskanzlei für Hochschulrecht arbeitet gewissermaßen bereichsübergreifend, da die unterschiedlichen Anliegen nicht klar voneinander zu trennen sind. Denn genaugenommen hat das Recht auf einen Studienplatz nicht konkret etwas mit dem Hochschulrecht zu tun. Dennoch kann unter Umständen im konkreten Landeshochschulgesetz ein entsprechender Passus gefunden werden. Diesen zu finden und dem Mandanten zu seinem Studienplatz zu verhelfen ist dann die Aufgabe des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin für Hochschulrecht.