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Ein feuchter Keller ist auch in einem Altbau ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.3.2013, AZ 63 S 628/12. Ausgangslage: Treten bei einem Altbau Gebrauchsbeeinträchtigungen auf, kann der Mieter grundsätzlich Instandsetzung verlangen. Voraussetzung ist aber, dass ein Mangel der Mietsache vorliegt. Hier ist zunächst zu fragen, welchen baulichen Zustand der Vermieter schuldet. Ausgangspunkt sind immer die zum Zeitpunkt der Errichtung, bzw. wesentlichen Änderung der Mietsache geltenden Bestimmungen. Allein die Tatsache, dass diese eingehalten wurden, ... weiter lesen
Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die ... weiter lesen
Kündigung des Mieters wegen Mietrückständen, die sich über einen Zeitraum von einem halben Jahr angesammelt haben und insgesamt die Höhe einer Monatsmiete übersteigen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Amtsgerichts Gummersbach, Urteil vom 26. Juli 2013 – 11 C 46/13 –. Ausgangslage: Behält der Mieter unter Berufung auf eine Mietminderung Teile des Mietzinses, riskiert er eine Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzug. Der weitere Bestand des Mietverhältnisses ist dann davon abhängig, ob die Mietminderung in der geltend gemachten Höhe bestand oder, soweit dies nicht der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. In vorangegangenen Artikeln hatte ich bereits zu der Frage der formalen Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung und zu der Nachvollziehbarkeit Stellung genommen. Letzte Stufe der Prüfung ist die inhaltliche Richtigkeit. Um diese vornehmen zu können, muss der Mieter in der Regel Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zu Grunde liegenden Rechnungen, Verträge und sonstigen Belege vornehmen. Die Einsichtnahme muss ebenfalls dann beim Vermieter erfolgen, wenn dieser sich weigert, die Kopien zu übersenden. Einen Anspruch auf Übersendung der Kopien hat der Mieter nur in Ausnahmefällen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin. Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, gefährdet er den Bestand des Mietverhältnisses erheblich. Der Vermieter ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Doch nicht immer bedeutet ein solcher Rückstand tatsächlich, ... weiter lesen
Die DIN 1946-6: Lüften von Wohnungen sorgt für Schlagzeilen. Nach dieser DIN-Norm muss ein bestimmter Luftaustausch in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern vorliegen. Der Grund: Bei zu geringem Luftaustausch droht gesundheitsschädliche Schimmelbildung. Die DIN-Norm sieht vor, dass ein bestimmter „Luftvolumenstrom“ in den Räumen zirkulieren muss. Notfalls muss ein künstlicher Spalt zwischen Fenster und Fensterrahmen geschaffen werden. Was aber, wenn die Wohnung aufwändig mit hochisolierenden Doppel- oder Dreifachglasfenstern ausgestattet wird? Was, wenn die Luft in der Wohnung deswegen nach nur wenigen Stunden stickig wird? Die DIN-1946-6: Lüften von Wohnungen hat juristische ... weiter lesen
Vermietet ein Vermieter ein Objekt zur Nutzung als Büro und stellt sich nach Anmietung heraus, dass er für eine solche Nutzung keine Genehmigung hat, kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (BGH, Urteil vom 6.8.2008, Az. XII ZR 67/06). Erstmalig stellt der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung klar, dass die Anfechtung auch noch nach Übergabe der Mietsache möglich ist. Der Mieter schuldet hier für die Zeit der Nutzung einen Wertersatz. Dieser berechnet sich nach der ortsüblichen Miete für vergleichbare Objekte. Fachanwaltstipp Mieter: Stellen Sie nach Überlassung der Mietsache fest, dass Sie hinsichtlich einzelner Eigenschaften des Mietobjekts vom ... weiter lesen
Die Kündigung muss grundsätzlich im Namen aller Vertragspartner auf der Vermieterseite ausgesprochen und gegenüber allen Mietern erklärt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen: Mail, Fax oder SMS reichen nicht aus. Wird die Kündigung durch einen Vertreter ausgesprochen, muss sich dies hinreichend deutlich aus der Kündigungserklärung ergeben. Die Vollmacht sollte nachgewiesen werden. Die Kündigungsgründe müssen im Kündigungsschreiben genau dargelegt werden. Es empfiehlt sich bei Zahlungsverzug nicht nur den Gesamtsaldo anzugeben, sondern die Rückstände aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Monaten. Die Rechtsprechung lässt zwar in einfach ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. So mancher Mieter treibt den Vermieter in der Praxis zur Weißglut, wenn er z.B. seine Miete nicht zahlt oder dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht zustimmt. Viele solcher Streitigkeiten landen bei Anwälten und ggf. auch vor Gericht. Teilweise greifen Vermieter aber auch zu anderen Mitteln, um den Mieter zum Einlenken zu bewegen. Dazu zählen z.B. sog. Versorgungssperren, mit denen der Vermieter dem Mieter verschiedene Versorgungsleistungen abstellt. Das Amtsgericht Koblenz hat sich in einem aktuellen Beschluss mit einem interessanten Fall ... weiter lesen
Zu den Folgen eines Vorvertrages, durch den sich künftige Mietparteien verpflichten, einen Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen Kurzfassung Aus einem Vertrag vor dem eigentlichen Vertrag ergeben sich Rechte, aber auch Pflichten. Löst sich beispielsweise der künftige Mieter einseitig von einer bindenden Vereinbarung, einen Mietvertrag abzuschließen, hat er unter Umständen trotzdem die vereinbarte anvisierte Miete (als Schadensersatz) zu zahlen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der abzuschließende Mietvertrag erstmals hätte gekündigt werden können. Das musste jetzt eine sich in diesem Sinne Verpflichtete erfahren. Amtsgericht und Landgericht Coburg verurteilten sie zur Zahlung von rund 1.500 € ... weiter lesen
• Wenn der Mietvertrag keine bzw. keine wirksamen Regelungen zu Schönheitsreparaturen enthält, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen (renovieren). • Es kommt auf den genauen Wortlaut an, ob die Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag wirksam ist. • Unwirksam sind in Formularmietverträgen vor allem Regelungen, nach denen die Räume unabhängig vom Zustand der Wohnung beim Auszug oder nach Ablauf bestimmter Fristen (sogenannter starrer Fristen) zu renovieren sind. • Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass sich der Mieter zeitanteilig an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt, wenn er ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Nutzungsentschädigung wegen verspäteten Auszugs Die Frage der Nutzungsentschädigung wird dann relevant, wenn ein Vermieter kündigt, der Mieter aber die Wirksamkeit der Kündigung anzweifelt und daraufhin in der Wohnung bleibt. Der Vermieter muss dann eine Räumungsklage anstrengen, um den Mieter zum Auszug zu bewegen. Dabei überprüft das Gericht dann, ob die Kündigung rechtmäßig war. In diesem Zusammenhang machen Vermieter, wenn sie gut beraten sind, auch direkt noch den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ... weiter lesen