Hundebiss
Der Hund stammt ursprünglich vom Wolf ab. Doch auch die Jahrhunderte lange Domestizierung konnte nicht alle Instinkte des wilden Tieres eliminieren. So kann es heutzutage selbst in den besten, ältesten Zuchtlinien nach wie vor dazu kommen, dass ein eigentlich friedlicher Hund, der womöglich täglich von kleinen Kindern umgeben ist, ohne ersichtlichen Auslöser beißt. Damit ist kein spielerisches Beißen oder Knabbern gemeint. Es geht um das instinktive Beißen zum eignen Schutz und zum Schutz des Rudels. Für uns Menschen sind die Gründe hierfür meist nicht nachvollziehbar. Von unserem logischen Standpunkt aus mögen wir sie verstehen, aber tolerieren können wir beißende Hunde deshalb trotzdem nicht. Vom verhaltenstherapeutischen Standpunkt aus sind sie vermutlich zu erklären. Fakt ist jedoch, dass ein Hund, der einmal gebissen hat, mit großer Wahrscheinlichkeit wieder beißt. Aus diesem Grund sollte ein Hundebesitzer auch niemals beschwören, sein Hund würde niemals beißen. Die Instinkte können jederzeit aus der Tiefe des Hundewesens an die Oberfläche kommen – ohne Vorwarnung.
Hatten Sie einen Zusammenstoß mit einem Hund, der zu einer Bisswunde führte? Wenn Sie es für notwendig halten, den Vorgang zu verfolgen, ist es ein guter Rat, einen Anwalt für Hundebiss zu mandatieren. Er klärt über die vorhandenen Möglichkeiten, in einem solchen Fall vorzugehen, auf. Ebenso ist er unterstützend an Ihrer Seite, wenn Sie sich mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung auseinandersetzen müssen. Weigert sich diese, den Schaden zu regulieren, kann der Fall mit Hilfe des Rechtsanwalts für Hundebiss im rechtlichen Rahmen geklärt werden. Auch, wenn es zu einer Klage kommt, wird Sie der Anwalt zum Hundebiss fachkundig vor Gericht vertreten. Mit seinem fundierten Fachwissen wird er die bestmögliche Lösung für Sie anstreben.