GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ist ein zwischen einem Makler und einem Interessenten geschlossener Maklervertrag unwirksam, so hat der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf eine Provision. Voraussetzung hierfür wäre zunächst, dass der Makler als Kaufmann für den Interessenten tätig wird und dieser dies auch erkennen kann. Außerdem müsse das Tätigwerden des Maklers durch die zwischen den Beteiligten bestehende Beziehung gerechtfertigt sein, d.h. er dürfte aus Sicht des Interessenten nicht ... weiter lesen