GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In dem vorliegenden Fall ging es um einen Marderbefall im Dach eines Hauses. Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 15.01.2013, Az.: 4 U 874/12) entschied zugunsten des Käufers. Die Verkäufer hatten beim Kauf bekundet, dass ihnen kein versteckter Mangel des Hauses bekannt sei. Einige Monate später entdeckte der Käufer allerding durch Marderfraß und Marderkot entstandene Schäden an der Dachisolierung. Daraufhin hatten die Verkäufer erklärt, sie hätten bereits im Rahmen einer ... weiter lesen