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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In dem vorliegenden Fall ging es um einen Marderbefall im Dach eines Hauses. Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 15.01.2013, Az.: 4 U 874/12) entschied zugunsten des Käufers. Die Verkäufer hatten beim Kauf bekundet, dass ihnen kein versteckter Mangel des Hauses bekannt sei. Einige Monate später entdeckte der Käufer allerding durch Marderfraß und Marderkot entstandene Schäden an der Dachisolierung. Daraufhin hatten die Verkäufer erklärt, sie hätten bereits im Rahmen einer ... weiter lesen
Als Experte für deutsch-spanisches Immobilien- und Erbrecht werde ich immer wieder gefragt, was zu tun ist, wenn ein Ehegatten im Grundbuch mit eingetragen ist, obwohl nur ein Ehegatte die Immobilie erwerben sollte. Der Beitrag zeigt auf, wie es zu eine solchen versehentlichen Eintragung kommen kann und was zur Korrektur zu veranlassen ist.
Da Hintergrund für die "fehlerhafte" Miteintragung des Ehegatten in der Regel der Güterstand der Eheleute ist, soll vorab geklärt werden,
welches Güterrecht bei Deutschen mit Vermögen in Spanien gilt und
ob nach dem Güterrecht gemeinsames Vermögen gebildet wird.
Anwendbares Güterrecht
Aus ... weiter lesen
Die Arras-Vereinbarung, das sogenannte „Draufgeld" in Kaufverträgen Oberster Gerichtshof unterscheidet in seinem jüngsten Urteil zwischen drei Formen von Anzahlungen.
Wer daran denkt, eine spanische Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, wird in der Regel mit einer Besonderheit des spanischen Rechts, den „Arras", konfrontiert. In Spanien ist es üblich, dass der Käufer bei Abschluss eines privatschriftlichen Kaufvertrages eine Anzahlung, die „arras" oder das „señal" leistet. Erst zu einem späteren Zeitpunkt - in der Regel bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages- wird der vollständige Restkaufpreis (abzüglich des in Höhe von 3 % an das zuständige ... weiter lesen
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises).
Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gerade in den letzten Jahren soll die Flaute in der Branche, Anleger von offenen Immobilienfonds frustriert haben. Die negativen Entwicklungen konnten der Erwartungshaltung der Anleger nicht standhalten. Anleger mussten schnell einsehen, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen würden, da beispielsweise die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet und mehrere offene Fonds auch geschlossen worden waren. In vielen Fällen sollen betroffene Anleger im Rahmen der Zeichnung des offenen Fonds unzureichend oder gar nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der offenen Immobilienfonds vielfach zu Enttäuschungen für die Anleger. Die negativen Entwicklungen der Fonds entsprachen nicht den Erwartungen der Anleger, insbesondere da zum Beispiel versprochene Renditen nicht erwirtschaftet wurden und mehrere der offenen Fonds auch geschlossen wurden. Vielen Anlegern sollen in dem Beratungsgespräch im Rahmen der Zeichnung des betreffenden Fonds bestehende Risiken verschwiegen worden sein. Auch über Rückvergütungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Hoffnungen der Anleger von offenen Immobilienfonds sollen in der Vergangenheit häufig enttäuscht worden sein. Anscheinend wurden die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet. In manchen Fällen sollen die Fonds auch geschlossen worden sein. In der Folge soll es manchen Anlegern nicht mehr möglich gewesen sein, auf ihr investiertes Kapital zuzugreifen. In einer Vielzahl von Fällen sollen betroffene Anleger während der Zeichnung der Fonds wohl nicht über etwaige Risiken aufgeklärt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 15.01.2013 (Az.: 4 U 874/12) entschied das Oberlandesgericht Koblenz zugunsten des Käufers eines Hauses mit Marderbefall im Dach. Die Verkäufer hatten beim Kauf dargelegt, dass ihnen kein versteckter Mangel des Hauses bekannt sei. Trotzdem entdeckte der Käufer einige Monate später Schäden an der Dachisolierung, welche auf Grund von Marderfraß und Marderkot verursacht worden waren. Der Einwand der Verkäufer basierte darauf, dass diese eine Teilsanierung des Daches ... weiter lesen
Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten.
Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden haben lassen. Darin wurde die Auflassung vereinbart und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt. Käufer und Verkäufer wiesen den Notar an die Auflassungserklärung enthaltene Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu ... weiter lesen
BGH-Urteil: Mietrechtliche Verjährung beginnt erst mit Wohnungsrückgabe!
Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters kann vor Rückgabe der Mietsache nicht verjähren, auch wenn bereits mehr als 30 Jahre vom schadensauslösenden Ereignis an im laufenden Mietverhältnis vergangen sind. Vorrangig anzuwenden ist laut Bundesgerichtshof (BGH) die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 BGB, die den Vermieter zu einer möglichst raschen Klärung seiner Ersatzansprüche anhalten soll. Eine Anwendung der Regelverjährung würde diese gesetzgeberische Wertung unterlaufen (BGH, Urt. v. 31.08.2022 – VIII ZR 132/20).
Wasserschaden nach unfachmännischer Badsanierung ... weiter lesen
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Unter anderem soll der Santander Kapitalprotekt in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Im Zuge der im Mai 2012 bekannt gemachten anstehenden Liquidation dieser beiden Fonds ist anscheinend davon auszugehen, dass sich auch beim Santander Kapitalprotekt Auswirkungen zeigen werden. Bereits im Frühjahr 2012 soll der Vermögensverwaltungsfonds aufgrund der negativen Entwicklungen anderer Fonds geschlossen worden sein. Dies hat die Folge, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine ... weiter lesen