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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Sie wollen eine Immobilie bzw. Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen? Dann sollten Sie sich nicht auf den Notar verlassen sondern einen Anwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages und Ihrer Beratung beauftragen.
Ausgangslage beim Erwerb:
Beim Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Bei einem Verbrauchervertrag, also wenn auf einer Seite ein Verbraucher beteiligt ist und auf der anderen ein Unternehmen, muss der Notar den Entwurf des Kaufvertrages mindestens 14 Tage vor der Beurkundung übersenden. Beide Seiten haben dann die Möglichkeit, den Vertragsentwurf zu prüfen und Änderungswünsche mitzuteilen. Im ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Momčilović vertritt täglich inländische und ausländische Mandanten bei Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien in Serbien. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum Immobilienkaufvertragsabschluss zusammengestellt, die jeder Käufer oder Verkäufer kennen sollte.
Was ist bei einem Immobilienkaufvertrag zu beachten?
Wie jeder Vertrag stellt der Immobilienkaufvertrag die Übereinstimmung der Willen von zwei oder mehr Parteien dar, um eine bestimmte Handlung zu bewirken. Daher müssen die Bedingungen, unter denen beide Parteien dem Abschluss und der Transaktion zustimmen, im Vertrag festgehalten werden.
Es ist besonders wichtig, die ... weiter lesen
Eine Hausverwaltung soll die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung entlasten. Hierzu zählen auch die Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der darin getroffenen Beschlüsse. Dabei spielt die Aufstellung und Ausformulierung der Tagesordnung sowie auch die Formulierung der in der Eigentümerversammlung durch die Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse eine besondere Rolle.
Gerade bei der Aufstellung der Tagesordnung und der Beschlussfassung in der Versammlung selbst bestehen erhebliche juristische Fallstricke, die oftmals aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit von dem Verwalter außer Acht gelassen werden, mit der Folge, dass in der Versammlung getroffene ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger offener Immobilienfonds wurden in der Vergangenheit oft enttäuscht. Versprochene Renditen wurden nicht erwirtschaftet und es kam in einigen Fällen sogar zu der Schließung von Fonds, so dass die Anleger nicht mehr auf ihr Kapital zugreifen konnten. Häufig wurden die betroffenen Anleger bei der Zeichnung ihrer Fonds nicht ausreichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder ihnen wurde nichts über an ihre Anlageberater fließende Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.12.2014, dass die Warmwasserkosten bei hohem Wohnungsleerstand auf die übrigen Mieter umgelegt werden dürfen (AZ.: VIII ZR 9/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Hier klagt eine Wohnungsbaugenossenschaft gegen eine Mieterin, die von der Klägerin eine Wohnung in einem 28-Parteien-Haus gemietet hatte. Im Jahr 2011 waren nur noch wenige der Wohnungen bewohnt, weil das Haus abgerissen werden sollte. Durch den hohen Leerstand arbeitete die Heizungs- und Warmwasseranlage nur noch unwirtschaftlich, denn diese war auf eine große Leistung und ... weiter lesen
Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten.
Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden haben lassen. Darin wurde die Auflassung vereinbart und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt. Käufer und Verkäufer wiesen den Notar an die Auflassungserklärung enthaltene Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Immobilienverkäufer müssen für die Beseitigung von Mängeln keine unverhältnismäßig hohen Kosten tragen. Das hat am Freitag, 4. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: V ZR 275/12). Anhaltspunkte für eine Grenze gaben die Karlsruher Richter dabei aber nur für erkannte Mängel mit prognostizierbaren Kosten. Die Grenze könnte dann beim Doppelten der durch den Mangel bedingten Wertminderung liegen.
Konkret ging es um ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück in Berlin. Nach der Übergabe stellte die Käuferin fest, dass der Dachstuhl mit echtem Hausschwamm befallen war. Eine erste Sanierung kostete 90.000 Euro, was die ... weiter lesen
VERMEIDBARE FEHLER IN SPANISCHEN IMMOBIILENANGELEGENHEITEN
IMMOBILIENSCHENKUNG IM KLEID EINES KAUFVERTRAGES Spanischer Tribunal Supremo verkündet Nichtigkeit der Transaktion
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Wer als Ausländer eine Spanienimmobilie besitzt, unterliegt insoweit der entsprechenden spanischen Gesetzgebung. Wie in Deutschland und anderswo werden die Gesetze verbindlich durch die Gerichte interpretiert und in Urteilen oder Beschlüssen umgesetzt. Was die oberen Gerichte jeweils verlautbaren, ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil die Untergerichte an die Entscheidungen gebunden sind. Das jüngst erlassene Urteil des Tribunal Supremo vom 21. Dezember 2009 hat die ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen
Als Experte für deutsch-spanisches Immobilien- und Erbrecht werde ich immer wieder gefragt, was zu tun ist, wenn ein Ehegatten im Grundbuch mit eingetragen ist, obwohl nur ein Ehegatte die Immobilie erwerben sollte. Der Beitrag zeigt auf, wie es zu eine solchen versehentlichen Eintragung kommen kann und was zur Korrektur zu veranlassen ist.
Da Hintergrund für die "fehlerhafte" Miteintragung des Ehegatten in der Regel der Güterstand der Eheleute ist, soll vorab geklärt werden,
welches Güterrecht bei Deutschen mit Vermögen in Spanien gilt und
ob nach dem Güterrecht gemeinsames Vermögen gebildet wird.
Anwendbares Güterrecht
Aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ist ein zwischen einem Makler und einem Interessenten geschlossener Maklervertrag unwirksam, so hat der Makler unter Umständen trotzdem einen Anspruch auf eine Provision. Voraussetzung hierfür wäre zunächst, dass der Makler als Kaufmann für den Interessenten tätig wird und dieser dies auch erkennen kann. Außerdem müsse das Tätigwerden des Maklers durch die zwischen den Beteiligten bestehende Beziehung gerechtfertigt sein, d.h. er dürfte aus Sicht des Interessenten nicht ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Für die Einträge in deutschen Grundbüchern sind ausschließlich die deutschen Gerichte zuständig. Wie am Donnerstag, 3. April 2014, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, gilt das selbst dann, wenn der hinter dem Grundbucheintrag stehende Streit um ein Vorkaufsrecht zuvor schon bei einem Gericht im EU-Ausland anhängig wurde (Az.: C-438/12).
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat über ein Grundstück in München zu entscheiden. Es gehört zwei Eigentümerinnen. Die eine hatte bereits einen Kaufvertrag mit einem Interessenten in Italien geschlossen. Die Andere beruft sich aber auf ein Vorkaufsrecht und übte dieses auch aus. ... weiter lesen