


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei der Rückkehr aus dem Urlaub kann einiges schief laufen. Flüge werden gestrichen, auf einmal sitzt der Arbeitnehmer irgendwo fest und kommt nicht rechtzeitig zurück, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Hat er trotzdem einen Anspruch auf Vergütung? Kann oder muss er die Arbeit nachholen? Oder droht ihm gar eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitgebers in solchen Fällen?
Wegerisiko beim Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen, er trägt das sog. Wegerisiko. Gelingt ihm das nicht, bekommt er auch keine Vergütung vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, gefährdet er den Bestand des Mietverhältnisses erheblich. Der Vermieter ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Doch nicht immer bedeutet ein solcher Rückstand tatsächlich, ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof ( VI ZR 30/17 zur Presserklärung ) hat in einem Grundsatzurteil sntschieden, dass die Ärztebewertungsplattform Jameda verpflichtet ist, Profile von Ärzten zu löschen, deren Daten ohne Einwilligung des betroffenen Arztes in dem Bewertungsportal aufgenommen wurde. Da Jameda kostenpflichtige Prolfile anderer Ärzte neben dem Basisprofil des Zwangseingetragenen Arztes einblendet handele es sich bei Jameda nicht mehr um ein reinen neutralen Informationsvermittler, sodass im Ergebnis das Recht des Plattformbetreibers auf Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 I GG) hinter dem Recht der betroffenen Ärztin auf Informationelle Selbstbestimmung zurückzutreten hat (Art. 2 ... weiter lesen