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Karlsruhe (jur). Architekten und Ingenieure können in Altfällen weiterhin nach Ihrer früheren Honorarordnung abrechnen. Zwischen Privatpersonen ist diese weiterhin anwendbar, urteilte am Donnerstag, 2. Juni 2022, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VII ZR 174/19). Er setzte damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. Die „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes. Bis Ende 2020 legte sie Mindest- und Höchstpreise für die Leistungen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen fest; bei den Ingenieuren gab es Ausnahmebereiche. Darin sah die EU-Kommission einen ... weiter lesen