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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Mahnverfahren soll der einfachen und schnellen Durchsetzung von Forderungen dienen. Es ist ebenfalls als gerichtliches Verfahren anzusehen. Demnächst soll ohne die Erhebung einer Klage eine Vollstreckung von Geldforderungen möglich sein. Folglich wird auch zum Ende hin kein Urteil erlassen, sondern vielmehr ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass sich die Kosten geringer halten könnten, als in einem normalen Zivilprozess mit der Einreichung einer Klage. Wichtig ist, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Durch die Inkassozession wird der Zessionar ermächtigt, die abgetretene Forderung als eigene im eigenen Namen geltend zu machen; bei der Einziehungsermächtigung wird eine fremde Forderung geltend gemacht. Insoweit erlangt er bei der Zession dann das Recht, die Forderung einzuziehen; über die Forderung verfügen darf er jedoch nicht. Es besteht also ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen der Zessionar nach außen hin mehr Rechtsmacht erlangt, als nach innen. Dem Schuldner stehen hier im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erklären dazu: Der Weg Forderungen des Schuldners zu pfänden, stellt nur eine Möglichkeit des Gläubigers dar, seine Rechte durchzusetzen. Das Zwangsvollstreckungsrecht noch andere Wege, Gläubigern die Durchsetzung ihrer Forderungen zu ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage der Zwangsvollstreckung findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO), hier sind ihre Voraussetzungen geregelt. Diese müssen vorliegen, damit der Gläubiger Forderungen des Schuldners pfänden kann. Sind nach anwaltlicher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Mahnverfahren ist ebenfalls als gerichtliches Verfahren anzusehen. Dieses soll zur einfachen und schnellen Durchsetzung von Forderungen verhelfen. Durch das Mahnverfahren soll eine Vollstreckung von Geldforderungen auch ohne die Erhebung einer Klage möglich sein. Dementsprechend wird am Ende auch kein Urteil ausgesprochen, sondern ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Zudem sind die Kosten insgesamt geringer, als sie in einem normalen Zivilprozess mit der Einreichung einer Klage werden können. Im Zusammenhang ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das gerichtliche Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung von Forderungen. Erforderlich ist, dass beim Mahngericht der Mahnbescheid beantragt wird. Daraufhin hat der Schuldner zwei Möglichkeiten: Entweder er zahlt oder er legt Widerspruch ein. Reagiert er nicht, so kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Das Mahnverfahren kann zu einer schnellen Beilegung der Streitigkeiten führen, z.B. falls der Schuldner sich aufgrund des Mahnbescheides doch zu einer Zahlung entschließt. So kann ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erhält er jedoch "nur" eine Einziehungsermächtigung, so macht er die Forderung im fremden Namen geltend. Die Inkassozession stellt eine vollständige Abtretung der betreffenden Forderung dar, bei welcher der Zessionar als neuer Gläubiger der Forderung zu betrachten ist. Er befindet sich demnach nach der Abtretung in der berechtigten Position, um die Forderung einzuziehen. Allerdings erhält der Zessionar keine Verfügungsbefugnis über die Forderung, sodass zwischen ihm und dem Zedenten ein ... weiter lesen