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Experten-Ratgeber
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Viele Forderungen gegen Schuldner sind bereits vor Insolvenzantragstellung tituliert, d.h. in einem Urteil, Vergleich oder auch Vollstreckungsbescheid rechtskräftig festgestellt. Geht der Gläubiger dann in Insolvenz, nehmen sie regelmäßig an der Restschuldbefreiung teil, der Gläubiger kann also keine Zahlung mehr verlangen. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind gemäß § 302 Abs. 1 Nr. 1 InsO Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. In diesem Fall ist eine Vollstreckung nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch möglich. Gläubiger einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung müssen diese Eigenschaft bei der ... weiter lesen
Welche Sperrfrist muss eingehalten werden, wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgenommen wird? BGH vom 12.05.2011, IX ZB 221/09 Für viele Schuldner ist die Einleitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens eine enorme seelische Belastung. Hinzu kommt, dass sie sich oft keinen Rechtsrat einholen können, weil die finanziellen Mittel hierzu fehlen, und mit den komplexen Anforderungen überfordert sind. Dies kann dazu führen, dass sie sich im Insolvenzverfahren falsch verhalten, so dass ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung droht, etwa wegen Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Folge hiervon ist, dass zwar das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Nun soll das Amtsgericht Düsseldorf nach der formalen Prüfung des WGF AG - Sanierungsplans im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung angeordnet haben. Der Insolvenzplan der WGF AG soll wohl in naher Zukunft fertiggestellt werden. Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines ... weiter lesen
~~Oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihren Lohn vor Gericht einklagen und dann im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben müssen, da der Arbeitgeber wirtschaftliche Probleme hat. Wird dieser dann später insolvent, dann ist es sogar möglich, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen dann noch im Wege der sog. Insolvenzanfechtung zurückfordert. Der Arbeitnehmer hat sich in einem solchen Fall somit zu früh darüber gefreut, dass er kurz vor der Insolvenz noch seinen wohlverdienten Lohn durchsetzen konnte, und muss diesen zurückzahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.10.2013, 6 AZR 466/12 klargestellt. Der Arbeitnehmerin half auch nicht, dass der Insolvenzverwalter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach sind die Aussichten für Anleger des betreffenden Fonds immer noch schlecht, wieder an ihr Geld zu kommen. Alle Fonds der Frankfurter Immobiliengruppe sollen Insolvenz angemeldet haben. Bei den Fonds der S&K-Gruppe, durch welche die Geschäfte dieser finanziert werden sollten, handelt es sich zum Teil um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Das bedeutet für die Anleger solcher Fonds, dass sie als Unternehmer haften ... weiter lesen
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, sind oft auch die Löhne nicht bezahlt, manchmal sogar über mehrere Monate. Arbeitnehmer können dann bei der Agentur für Arbeit für die letzten drei offenen Gehälter Insolvenzausfallgeld beantragen und ihren Ausfall kompensieren. In größeren Insolvenzverfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter oft auch in der Lage, mit einer Bank oder Sparkasse eine Vorfinanzierung zu vereinbaren, so dass die Gehälter zeitnah ausgezahlt werden können und der Arbeitnehmer nicht mehrere Monate warten muss, bis die Arbeitsagentur seinen Antrag geprüft hat. Was ist aber eigentlich mit Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter gaben in ihrer Entscheidungsbegründung (Az.: VII R 29/11) bekannt, dass es notwendig sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Es könne nur in diesem Fall von einer Bedenkenlosigkeit hinsichtlich der Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden. Bei Entstehung der Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Periode seien außerdem die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu beachten. Für den Fall, dass ... weiter lesen
Schuldnern dürfte es bereits bekannt sein: Sie haben im Insolvenzverfahren umfassend mitzuwirken und dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Verletzung dieser Pflicht führt regelmäßig zur Versagung der Restschuldbefreiung. Die Schuldner werden ihre Schulden also nicht los und müssen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Pfändungen usw. hinnehmen. Bis ein neues Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, ist eine Frist von mehreren Jahren abzuwarten. Im Regelinsolvenzverfahren ist allerdings manchmal möglich, die Restschuldbefreiung auch während des Insolvenzverfahrens noch zu retten, wenn man die falschen Auskünfte korrigiert bzw. die fehlenden ... weiter lesen
Mit Wirkung zum 01.07.2010 ist das sog. Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto oder Bürgerkonto genannt, gemäß § 850 k ZPO eingeführt worden. Wird ein solches Konto von einem Gläubiger gepfändet, kann der Inhaber automatisch über einen bestimmten pfändungsfreien Betrag verfügen, ohne dass er wie vorher gegen den Pfändungsbeschluss Beschwerde einlegen und per Gericht die Freigabe seines Kontos erwirken muss mit dem Argument, dass sich auf dem Konto unpfändbares Arbeitseinkommen oder auch Sozialleistungen befunden haben. So wurden die Gerichte entlastet, die Banken haben allerdings jetzt einen höheren Verwaltungsaufwand. Dies wurde seitens der Banken zum Anlass ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt die sog. Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenz-verwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom BGH in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 jetzt aufgezeigt. In dem entschiedenen Fall ging der Insolvenzverwalter aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH vor und verlangte die Rückerstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der ... weiter lesen
In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15) wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15), sowie am 01. Juni 2015 über die CSA Verwaltungs-GmbH (Az.: IN 54/15) ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde vom Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt. Die Gläubiger der Beteiligungsgesellschaften (Insolvenzgläubiger der CSA 4, CSA 5 und der Deltoton GmbH) ... weiter lesen