Insolvenz beantragen
Den Antrag auf Privatinsolvenz beim Amtsgericht zu stellen, ist eine noch schwierigere Entscheidung, als sich den Konkurs seines Wirtschaftsunternehmens einzugestehen. Hier geht es eben nicht um bloßes Kapital, sondern letzten Endes um ein Leben, das Insolvenz beantragt. Doch bietet die Möglichkeit der Privatinsolvenz tatsächlich die Möglichkeit ein neues Leben anzufangen, die Restschuldenbefreiung katapultiert den Schuldner in die Schuldenfreiheit. Doch der Weg bis dahin ist lang und nicht der Einfachste.
Regeln und Verpflichtungen
Der Weg zur Schuldenfreiheit ist für den Privatinsolventen mit vielen Dornen gespickt. Es fängt damit an, dass sich der Insolvente beim Insolvenz beantragen gleichsam „nackt“ machen muss, alle Finanzen und Vermögensverhältnisse müssen offen gelegt werden. Um Insolvenz beantragen zu können, benötigt man einen Verfahrensbevollmächtigen. Dies kann natürlich ein kostenpflichtiger Rechtsanwalt sein. Die Wahl eines Anwaltes aber wird erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand bedeuten. Besser ist es, sich an die kostenlosen, kommunalen Schuldnerberatungen zu wenden. Die überaus langen Wartezeiten lohnen sich. Es ist eine Abtretungserklärung zu signieren, in der sie bestätigen, dass alles an Einkommen, das oberhalb des Existenzminimums erwirtschaftet wird, zur Tilgung der Schulden dient. Der Schuldner muss einer Arbeit nachgehen, sich um eine solche bemühen, darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Alle Schulden, die aus Straftaten heraus entstanden sind, auch zinslose Darlehen, die zur Tilgung von Insolvenzschulden aufgenommen wurden, müssen extern abgezahlt werden.
Schuldenfrei in drei Jahren
Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz verabschiedet, dass es Schuldnern, die mindestens 35 Prozent ihrer Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt haben, erlaubt die Restschuldenbefreiung bereits nach drei Jahren zu erhalten. Wichtig, will man Insolvenz beantragen, ist jedoch immer, die Unterlagen komplett vorlegen zu können. Die Unterlagen sollten möglichst penibel geordnet sein. Kontoauszüge, Rechnungen, Mahnungen – alles kann helfen.