Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Wipperfürth - Insolvenzrecht
Rechtsanwälte für Insolvenzrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Insolvenzrecht Bergisch Gladbach
- Anwalt Insolvenzrecht Gevelsberg
- Anwalt Insolvenzrecht Gummersbach
- Anwalt Insolvenzrecht Meinerzhagen
- Anwalt Insolvenzrecht Overath
- Anwalt Insolvenzrecht Solingen
- Anwalt Insolvenzrecht Wermelskirchen
- Anwalt Insolvenzrecht Wuppertal
- Anwalt Insolvenzrecht Betzdorf
- Anwalt Insolvenzrecht Bochum
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Viele Gläubiger, deren Forderung bereits mittels Lastschriftverfahren beglichen wird, wundern sich oft. Der Kunde stellt Insolvenzantrag und der vorläufige Insolvenzverwalter widerruft als erste Handlung nach seiner Bestellung ohne sachliche Berechtigung pauschal sämtliche Lastschriften, die in den letzten Wochen vom Konto des Kunden eingezogen wurden. Die Gläubiger können dann nur noch ihre Forderungen zur Tabelle des Insolvenzgerichts anmelden und auf eine geringe Quote in etlichen Jahren warten. Oft sind auch die Banken der Schuldner die Leidtragenden, denn wenn die Frist zur Rückgabe der Lastschriften gegenüber den Gläubigerbanken abgelaufen war, müssen diese das Geld von dem ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Auch in der Insolvenz darf ein Unternehmen einen versprochenen Neukundenbonus nicht streichen. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen nicht fortführen will, urteilte am Donnerstag, 27. Juli 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV); die entsprechende Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sei zulässig und begründet (Az.: IX ZR 267/20). Die BEV hatte Kunden mit einem Neukundenbonus gelockt. Abhängig vom Umsatz im ersten Abrechnungsjahr sollte der Rabatt bis zu 25 Prozent betragen. Dann ging die BEV in die Insolvenz und stellte die Belieferung ihrer Kunden ein. Der vorläufige Insolvenzverwalter ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO kann auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden wenn der Schuldner Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach der Insolvenzordnung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Der Umfang dieser Pflichten wurde vom BGH in zwei Urteilen im Jahr 2010 verdeutlicht: In dem einen Fall (Urteil des BGH vom 11.02.2010, IX ZB 126/08) hatte der Schuldner ein Sportgeschäft betrieben und am 28.07.2004 Insolvenzantrag gestellt. Nach Einstellung des Geschäftsbetriebs war er Angestellter im Geschäft seines Vaters, das von einer GmbH betrieben wurde. Dort wurden Waren angeboten, die mit dem Preisetikett des Schuldners ausgezeichnet waren. Auf ... weiter lesen
Nach einer Freigabe der selbständigen Tätigkeit eines Insolvenzschuldner ist dieser gemäß §§ 35 Abs. 2, 295 Abs. 2 InsO verpflichtet, die Gläubiger so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Er muss also Zahlungen an die Insolvenzmasse in Höhe der pfändbaren Beträge aus einem alternativ eingegangenen Anstellungsverhältnis abführen. Deren Berechnung war in der Praxis bisher mit etlichen Unsicherheiten verbunden, zumal eine Verletzung der Abführungspflicht durch den Schuldner nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit zur Versagung der Restschuldbefreiung und somit zum Misserfolg des ... weiter lesen
Urlaubsgeld ist bei einer Gehaltspfändung ausgenommen, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Diese Regelung für die Gehaltspfändung gilt auch im Insolvenzverfahren entsprechend. Der Bundesgerichtshof musste sich in einem kürzlich erlassenen Beschluss mit den Voraussetzungen und den Einschränkungen dieser Vorschrift auseinandersetzen. Das Gericht hat klargestellt, dass der Maßstab für die Üblichkeit von Urlaubsgeld sich nicht an dem allgemein in Deutschland durchschnittlich gezahlten Urlaubsgeld orientiert. Vielmehr ist die Üblichkeit in Einzelfall anhand der Verhältnisse in jeweils gleichartigen Unternehmen zu prüfen. Auch kann nicht die ... weiter lesen
Eines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten Drücker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte. Es verbessert die Situation von insolventen Verbrauchern, aber auch von insolventen Einzelunternehmern, indem diese schneller wieder ihre Schulden los werden. Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann gemäß des neuen Gesetzes auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner bis dahin die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt hat, § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO n.F. Bisher beträgt die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sechs Jahre. Nach ... weiter lesen
Insolvenzschuldner, deren Insolvenzverfahren kürzlich eröffnet wurde, erhalten aktuell oft eine Kostenrechnung des „Zentralen Registergerichts Braunschweig – PAZ Restschuldbefreiung / Privatinsolvenz“ über EUR 79,00 mit einer Zahlungsfrist von einer Woche und einem vorbereiteten Überweisungsvordruck. In dem Schreiben heißt es u.a.: Die Restschuldbefreiung kann erst mit Erhalt der Zahlung beginnen. Sollten Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen, wird Ihre Privatinsolvenz nicht eingeleitet. Sie haften fortan mit Ihrem gesamten Privatvermögen“. Von der Gestaltung her sieht die Rechnung ähnlich aus wie viele andere Rechnungen, die von den Gerichten verschickt werden. ... weiter lesen
Im Beschluss vom 26.06.2014 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass das Wissen der Finanzbehörde einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers zugerechnet wird (AZ.: IX ZR 200/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies gilt nach Auffassung des BGH sogar dann, wenn die andere Behörde die Informationen erst später einholt, d.h. es kommt nur darauf an, ob die Finanzbehörde im maßgeblichen Zeitpunkt das Wissen hatte. Vorliegend klagt der Insolvenzverwalter gegen eine Behörde. Er verlangt die Rückerstattung vom Schuldner erbrachter Zahlungen im Wege der ... weiter lesen
Münster (jur). Insolvenzverwalter dürfen Einsicht in die steuerlichen Unterlagen des insolventen Schuldners nehmen. Jedenfalls in Nordrhein-Westfalen muss das Finanzamt die für das Insolvenzverfahren relevanten Unterlagen herausgeben, urteilte am Dienstag, 24. November 2015, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14 und 8 A 1126/14). Das Steuergeheimnis stehe dem nicht entgegen. In den vier entschiedenen Fällen hatten die Insolvenzverwalter beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge der Schuldner für bestimmte Zeiträume zur Verfügung zu stellen. So wollten sie herausfinden, ob Zahlungen auf Steuerschulden geleistet ... weiter lesen
Mit Urteil vom 25.02.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, dass im Insolvenzverfahren eine Drittwirkung der Steuerfestsetzung auch bei Einspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen kann (AZ.: 3 K 1283/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier erstreckt sich die Drittwirkung der Umsatzsteuerfestsetzung auf einen Alleingesellschafter und alleinigen GmbH-Geschäftsführer als Haftungsschuldner. Er hatte nämlich keinen Widerspruch gegen die Anmeldung der Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle durch das Finanzamt erhoben. Dem steht es nach Auffassung des FG auch nicht ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt die sog. Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenz-verwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom BGH in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 jetzt aufgezeigt. In dem entschiedenen Fall ging der Insolvenzverwalter aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH vor und verlangte die Rückerstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dieser Grundsatz geht aus der Insolvenzordnung (InsO) hervor. Die Anfechtung von Rechtshandlungen kann dabei nur nach Maßgabe bestimmter Vorschriften erfolgen. Bei einer Anfechtung von Rechtshandlungen in einem Insolvenzverfahren ist zunächst zwischen einer kongruenten und inkongruenten Deckung zu unterscheiden. Bei einer kongruenten Deckung erhält der Gläubiger eine Sicherung, die er zu dieser Zeit auch beanspruchen konnte. Im Gegensatz dazu erhält der Gläubiger bei einer inkongruenten Deckung ... weiter lesen