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Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO kann auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden wenn der Schuldner Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach der Insolvenzordnung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Der Umfang dieser Pflichten wurde vom BGH in zwei Urteilen im Jahr 2010 verdeutlicht: In dem einen Fall (Urteil des BGH vom 11.02.2010, IX ZB 126/08) hatte der Schuldner ein Sportgeschäft betrieben und am 28.07.2004 Insolvenzantrag gestellt. Nach Einstellung des Geschäftsbetriebs war er Angestellter im Geschäft seines Vaters, das von einer GmbH betrieben wurde. Dort wurden Waren angeboten, die mit dem Preisetikett des Schuldners ausgezeichnet waren. Auf ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen.
Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen
Im Beschluss vom 26.06.2014 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass das Wissen der Finanzbehörde einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers zugerechnet wird (AZ.: IX ZR 200/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Dies gilt nach Auffassung des BGH sogar dann, wenn die andere Behörde die Informationen erst später einholt, d.h. es kommt nur darauf an, ob die Finanzbehörde im maßgeblichen Zeitpunkt das Wissen hatte.
Vorliegend klagt der Insolvenzverwalter gegen eine Behörde. Er verlangt die Rückerstattung vom Schuldner erbrachter Zahlungen im Wege der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nachdem Anfang März das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet worden sein soll, sind betroffene Anleger verunsichert. Dies liegt mitunter wohl auch daran, dass sie in den letzten Tagen anscheinend Post vom zuständigen Insolvenzverwalter bekommen haben. Dieser soll den Anlegern den Insolvenzplan sowie Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt haben. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch erste Insolvenzquoten bekannt geworden sein, welche wohl alles andere als erfreulich sind. Für viele ... weiter lesen
1. Einführung in die Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung ermöglicht es insolventen Unternehmen, Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens selbst zu gestalten und die Einsetzung eines Insolvenzverwalters zu vermeiden .
2. Anforderungen und Voraussetzungen an eine Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
Mit dem Insolvenzantrag hat das Unternehmen den Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. § 270a InsO gibt die zusätzlich zum Insolvenzantrag benötigten Unterlagen, Vorgaben und Darstellungen vor, die ggü. dem Insolvenzgericht einzureichen sind. Dort heißt es:
„(1) Der Schuldner fügt dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung eine ... weiter lesen
Urlaubsgeld ist bei einer Gehaltspfändung ausgenommen, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Diese Regelung für die Gehaltspfändung gilt auch im Insolvenzverfahren entsprechend. Der Bundesgerichtshof musste sich in einem kürzlich erlassenen Beschluss mit den Voraussetzungen und den Einschränkungen dieser Vorschrift auseinandersetzen.
Das Gericht hat klargestellt, dass der Maßstab für die Üblichkeit von Urlaubsgeld sich nicht an dem allgemein in Deutschland durchschnittlich gezahlten Urlaubsgeld orientiert. Vielmehr ist die Üblichkeit in Einzelfall anhand der Verhältnisse in jeweils gleichartigen Unternehmen zu prüfen. Auch kann nicht die ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.07.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter schon mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Sonderinsolvenzverwalter Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt (AZ.: IX ZR 301/12).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Ein Sonderinsolvenzverwalter prüft beispielsweise, ob Schadenersatzansprüche gegen den amtierenden Insolvenzverwalter bestehen. Hier zahlte der Insolvenzverwalter mit Ermächtigung des Gerichts Geld an die Gläubiger aus. ... weiter lesen
Wann kann von der Schufa Holding AG und anderen Auskunfteien die Löschung des Eintrags über die Restschuldbefreiung verlangt werden?
Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person ist die Erteilung der Restschuldbefreiung. Für viele Schuldner müssen dann aber feststellen, dass damit ihre Bonität immer noch nicht vollständig wiederhergestellt ist, da die Erteilung der Restschuldbefreiung bei Auskunfteien wie der Schufa Holding AG, Creditreform, Bürgel usw. weiter vermerkt ist und von der Wirtschaft als sog. negatives Kreditmerkmal angesehen wird. Es passiert dann weiterhin, dass Anfragen im Hinblick auf den Abschluss neuer Mietverhältnisse, ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte darüber zu entscheiden, inwiefern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern der Insolvenzanfechtung unterliegen, wenn sie früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag durchgeführt wurden.
Das Finanzamt Dresden des in Anspruch genommenen Landes hat aufgrund einer dem Drittschuldner am 3. Februar 1999 zugegangenen Pfändungs- und Überweisungsverfügung von der späteren Gemeinschuldnerin, die am 4. Mai 1999 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte, rückständige Umsatzsteuer erhalten. Die Schuldnerin hatte zuvor gegenüber dem Finanzamt darauf hingewiesen, daß sie nicht mehr leistungsfähig sei. Der Insolvenzverwalter nimmt das beklagte Land im Wege ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das gerichtliche Mahnverfahren wird Gläubigern die Durchsetzung von Forderungen erleichtet. Beim Mahngericht kann der Mahnbescheid beantragt werden. Wurde ein solcher Mahnbescheid erlassen, kann der Schuldner entweder Zahlen oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Für den Fall, dass der Schuldner auf den Mahnbescheid gar nicht reagiert, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Entschließt sich der Schuldner aufgrund des Mahnbescheids zu ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen.
Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
Wenn ich einen Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens berate, teile ich ihm immer mit, dass der Insolvenzverwalter ihn bezahlen muss, wenn er ihn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeiten lässt, um den Betrieb fortzuführen. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung tritt der Verwalter in die Arbeitsverhältnisse ein und muss sich behandeln lassen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Er kann lediglich verkürzte Kündigungsfristen und noch einige Besonderheiten beim Personalabbau in Anspruch nehmen, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden sollen.
Wenn der Insolvenzverwalter aber erkennt, dass es keinen Sinn mehr macht den Betrieb fortzuführen, etwa weil keine Aufträge ... weiter lesen