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Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 17.09.2014, dass für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters für vom Schuldner entrichteter Lohn- und Annexsteuern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist (AZ.: 10 AZB 4/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Der Weg zu den Arbeitsgerichten sei bei Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs in Bezug auf gezahlte Lohn- und Annexsteuern nicht eröffnet, da dieser Anspruch nicht auf die Rückgewähr geleisteter Arbeitsvergütung gerichtet sei.
Hier verlangte der Insolvenzverwalter im ... weiter lesen
Knapp fünf Wochen vor Eröffnung des Strafprozesses wurden die nächsten Insolvenzen im S&K Skandal bekannt. Die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG haben nach Informationen des Handelsblatts Insolvenzantrag gestellt.
Ebenfalls von einer Insolvenz bedroht scheint die S&K Real Estate Value GmbH zu sein. Der Schaden soll insgesamt bei rund 50 Millionen Euro liegen. Für die Anleger bedeutet das, dass ihnen das gleiche Schicksal bevorstehen könnte wie den Anlegern, die über verschiedene Fonds in Immobilien der S&K-Gruppe investiert haben. Dies würde den Totalverlust der angelegten Gelder bedeuten.
Um das zu verhindern, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ... weiter lesen
Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.
Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die DCM AG legte seit ihrer Gründung im Jahr 1986 zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf und bezeichnet sich selbst als eines der führenden und erfolgreichsten Emissionshäuser für geschlossene Fonds in Deutschland. Gerade diese geschlossenen Immobilienfonds sollen letztlich unter anderem zur schlechten Lage des Emissionshauses beigetragen haben. Die DCM AG führt in ihrer Pressemitteilung vom 10.04.2013 aus, dass die DCM Fonds (Transport und Energie) als rechtlich selbständige ... weiter lesen
Dresden, 31. Oktober 2012: Die Insolvenz Anwalt 24 EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) hat mit der Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Rahn, einer kompetenten und auf das deutsche Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aus Dresden, sein Beratungsteam im Bundesland Sachsen verstärkt und die Dresdner Anwaltskanzlei für das Kooperationsnetzwerk gewinnen können. Zukünftig ergänzt die Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Rahn das Kooperationsnetzwerk aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern im Großraum Dresden und unterstützt den Verbund bei der insolvenzrechtlichen Beratung vor Ort. Die Rechtsanwaltskanzlei Rahn vertritt am Standtort Dresden ... weiter lesen
Wenn ich einen Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens berate, teile ich ihm immer mit, dass der Insolvenzverwalter ihn bezahlen muss, wenn er ihn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeiten lässt, um den Betrieb fortzuführen. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung tritt der Verwalter in die Arbeitsverhältnisse ein und muss sich behandeln lassen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Er kann lediglich verkürzte Kündigungsfristen und noch einige Besonderheiten beim Personalabbau in Anspruch nehmen, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden sollen.
Wenn der Insolvenzverwalter aber erkennt, dass es keinen Sinn mehr macht den Betrieb fortzuführen, etwa weil keine Aufträge ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das gerichtliche Mahnverfahren wird Gläubigern die Durchsetzung von Forderungen erleichtet. Beim Mahngericht kann der Mahnbescheid beantragt werden. Wurde ein solcher Mahnbescheid erlassen, kann der Schuldner entweder Zahlen oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Für den Fall, dass der Schuldner auf den Mahnbescheid gar nicht reagiert, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Entschließt sich der Schuldner aufgrund des Mahnbescheids zu ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt die sog. Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenz-verwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom BGH in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 jetzt aufgezeigt.
In dem entschiedenen Fall ging der Insolvenzverwalter aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH vor und verlangte die Rückerstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der ... weiter lesen
Schiffsfonds gehören wohl zu den bekanntesten geschlossenen Fonds, neben Flottenfonds, Medienfonds, Gamefonds, Immobilienfonds und Flugzeugfonds. Bei dieser Art der Kapitalanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der der Anleger in der Regel Mitgesellschafter der Fondsgesellschaft wird. Dadurch geht man als Anleger mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft verbundene Chancen aber auch Risiken ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Insolvenz eines solchen geschlossenen Fonds nicht selten zu dem Totalverlust der zu Beginn geleisteten Einlagen führen kann. Der Notverkauf insbesondere eines Schiffes kann häufig kaum die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften ... weiter lesen
Eine sich abzeichnende Überschuldung bei einer Kapitalgesellschaft, insbesondere einer GmbH, schränkt erheblich das operative Geschäft und die Handlungsfähigkeit einer Unternehmung ein.
Schlimmstenfalls erstarkt die Krisensituation in den Insolvenzgrund der Überschuldung nach § 19 InsO, nebst der entsprechend ausgelösten Pflicht zur Insolvenzantragstellung.
Um das Eintreten einer solchen angespannten Situation zu vermeiden bzw. wieder zu beseitigen, gibt es kurzfristige Handlungsmöglichkeiten, auf die im Folgenden eingegangen wird.
1. Definition der Überschuldung
Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn das ... weiter lesen
Die Heinz Werner GmbH hat als erstes Unternehmen das ESUG-Schutzschirmverfahren gegen die SOKA-BAU eingesetzt. Das ESUG-Schutzschirmverfahren ist Teil der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform. Es soll den Unternehmen dabei helfen Krisen aus eigner Kraft zu bewältigen. Unterstützend gewährt der Gesetzgeber den Unternehmen dazu die Nutzung der Instrumente des Insolvenzrechts und bietet einen Schutz vor dem Gläubigerzugriff. Die Unternehmen selbst bleiben dabei weitestgehend in Eigenverwaltung der bisherigen Unternehmensleitung. Im ersten Jahr seines Bestehens wurde das Schutzschirmverfahren sehr häufig als Instrument für einen günstigen Gläubigervergleich genutzt und ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verfahren geltende regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00 € betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00 € vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht, daß die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. ... weiter lesen