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Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, sind oft auch die Löhne nicht bezahlt, manchmal sogar über mehrere Monate. Arbeitnehmer können dann bei der Agentur für Arbeit für die letzten drei offenen Gehälter Insolvenzausfallgeld beantragen und ihren Ausfall kompensieren. In größeren Insolvenzverfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter oft auch in der Lage, mit einer Bank oder Sparkasse eine Vorfinanzierung zu vereinbaren, so dass die Gehälter zeitnah ausgezahlt werden können und der Arbeitnehmer nicht mehrere Monate warten muss, bis die Arbeitsagentur seinen Antrag geprüft hat. Was ist aber eigentlich mit Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Am 10.04.2013 informierte die DCM AG in einer Pressemitteilung über die aktuellen Entwicklungen. Einen Tag zuvor sei ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht des Amtsgerichts München bestellt worden. Dieser, zugleich auch als Insolvenzgutachter bestellt, verschaffe sich nun einen Überblick über die komplexe Geschäftslage der DCM AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die DCM AG ist allerdings kein kleines Unternehmen. So soll sie seit ihrer Gründung im Jahr 1989 eine ... weiter lesen
Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen
Geschäftspartner von insolventen Unternehmen dürfen seit dem Urteil des BGH vom 22.02.2011, XI ZR 261/09, einmal mehr darauf hoffen, per Lastschrift vor der Insolvenz eingezogene Gelder zu behalten. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte das Gericht bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, die Lastschrift zu widerrufen. Hierüber hatte ich bereits berichtet. Jetzt hat der BGH in einem weiteren Urteil die Aussichten der Banken verschlechtert, nach einem von der Bank akzeptierten Widerruf des Insolvenzverwalters in einem Prozess gegen Lastschrifteinreicher das Geld zurück zu erhalten. Die Instanzgerichte sprachen der Bank die Forderung aus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nachdem Anfang März das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet worden sein soll, sind betroffene Anleger verunsichert. Dies liegt mitunter wohl auch daran, dass sie in den letzten Tagen anscheinend Post vom zuständigen Insolvenzverwalter bekommen haben. Dieser soll den Anlegern den Insolvenzplan sowie Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt haben. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch erste Insolvenzquoten bekannt geworden sein, welche wohl alles andere als erfreulich sind. Für viele ... weiter lesen
Eines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten Drücker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte. Es verbessert die Situation von insolventen Verbrauchern, aber auch von insolventen Einzelunternehmern, indem diese schneller wieder ihre Schulden los werden. Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann gemäß des neuen Gesetzes auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner bis dahin die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt hat, § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO n.F. Bisher beträgt die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sechs Jahre. Nach ... weiter lesen
In großem Umfang machen Insolvenzverwalter zwischenzeitlich vom Instrument der Insolvenzanfechtung Gebrauch. Eigens hierfür gegründete Dienstleistungsunternehmen haben sich darauf spezialisiert, Geschäftsunterlagen insolventer Unternehmen im Auftrag des Insolvenzverwalters auf anfechtungsrelevante Tatsachen zu durchleuchten. Zudem hat die exzessive Ausweitung der Anfechtungstatbestände durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren aus dem legitimen Anliegen der Gläubigergleichbehandlung ein Schreckgespenst für das Risikomanagement werden lassen, da bereits vom Gläubiger vereinnahmte Zahlungen plötzlich wieder zur Disposition stehen – in Extremfällen bis zu 10 Jahre zurück. ... weiter lesen
1. Ausgangssituation Kleine und mittlere Unternehmen erhalten oftmals nach Gründung keine “schnellen” Darlehen durch Kreditinstitute zur Überwindung kurzfristig auftretender Liquiditätsengpässe. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig verfügen die Unternehmen jedoch nicht über hinreichend Sicherheiten, um in der unsicheren finanziellen (Krisen)Situation das Kreditengagement der Bank entsprechend abzusichern. In diesem Fall werden/können die benötigten Mittel der Gesellschaft regelmäßig nur durch Gesellschafter in Form von sogenannten Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Für Dritte ist eine Darlehensgewährung zu riskant. Allerdings besteht das Risiko der Rückzahlung gewährter Darlehen an die ... weiter lesen
In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
1. Einführung in die Eigenverwaltung Die Eigenverwaltung ermöglicht es insolventen Unternehmen, Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens selbst zu gestalten und die Einsetzung eines Insolvenzverwalters zu vermeiden . 2. Anforderungen und Voraussetzungen an eine Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) Mit dem Insolvenzantrag hat das Unternehmen den Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. § 270a InsO gibt die zusätzlich zum Insolvenzantrag benötigten Unterlagen, Vorgaben und Darstellungen vor, die ggü. dem Insolvenzgericht einzureichen sind. Dort heißt es: „(1) Der Schuldner fügt dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung eine ... weiter lesen
~~Oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihren Lohn vor Gericht einklagen und dann im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben müssen, da der Arbeitgeber wirtschaftliche Probleme hat. Wird dieser dann später insolvent, dann ist es sogar möglich, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen dann noch im Wege der sog. Insolvenzanfechtung zurückfordert. Der Arbeitnehmer hat sich in einem solchen Fall somit zu früh darüber gefreut, dass er kurz vor der Insolvenz noch seinen wohlverdienten Lohn durchsetzen konnte, und muss diesen zurückzahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.10.2013, 6 AZR 466/12 klargestellt. Der Arbeitnehmerin half auch nicht, dass der Insolvenzverwalter ... weiter lesen