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Rechtsanwälte und Kanzleien

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenzverwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom Bundesgerichtshof z.B. in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 aufgezeigt. Hierüber habe ich schon berichtet. Aber auch ein anderer Senat des BGH hatte bereits ein paar Tage vorher in seiner Entscheidung vom 25.11.2010, VII ZB 71/08, einem Insolvenzverwalter einen Strich durch die Rechnung ... weiter lesen
Nach einer Freigabe der selbständigen Tätigkeit eines Insolvenzschuldner ist dieser gemäß §§ 35 Abs. 2, 295 Abs. 2 InsO verpflichtet, die Gläubiger so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Er muss also Zahlungen an die Insolvenzmasse in Höhe der pfändbaren Beträge aus einem alternativ eingegangenen Anstellungsverhältnis abführen. Deren Berechnung war in der Praxis bisher mit etlichen Unsicherheiten verbunden, zumal eine Verletzung der Abführungspflicht durch den Schuldner nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit zur Versagung der Restschuldbefreiung und somit zum Misserfolg des ... weiter lesen
Die Wirkungen der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in Deutschland erstrecken sich auf Grund der Vorgaben der EG-InsO (EG-VO 1346/2000) ohne Weiteres auf Vermögenswerte des Schuldners in Spanien.
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es nach § 148 InsO, die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände in Besitz und Verwaltung zu nehmen. Insbesondere ist der Insolvenzverwalter auch verpflichtet, den Bestand der Insolvenzmasse gegen mögliche Verfügungen des Schuldners über Massegegenstände abzusichern. Schwierigkeiten bereitet dies insbesondere bei im Ausland belegenen Vermögenswerten wie Bankguthaben und Immobilien.
1) Grundbesitz in Spanien Es sollte ... weiter lesen
In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Insolvenzverfahren nicht zum Erfolg führt und dem Schuldner keine Restschuldbefreiung erteilt wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Schuldner Auskunftspflichten verletzt und die Änderung seines Wohnorts nicht mitteilt, so dass die Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO versagt wird. In der Insolvenzordnung findet sich in diesen Fällen keine Vorschrift darüber, wann der Schuldner erneut Insolvenzantrag stellen kann. In § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO findet sich lediglich die Anordnung, dass die Restschuldbefreiung zu versagen ist, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag ... weiter lesen
Deikon GmbH i.L. – anlegerfreundliche Urteile gegen die Sicherheitentreuhänderin
OLG Dresden, Urteil vom 13.04.2015, Az. I-9 U 175/13
Bereits mehrfach hat das Oberlandesgericht Dresden die Kanzlei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB als Sicherheitstreuhänderin der Deikon Anleihen zu Schadensersatz verurteilt.Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass diese Beklagte gemäß §§ 328, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB auf Ersatz des Zeichnungsschadens unter Anrechnung der Zinsausschüttungen sowie auf entgangenen Gewinn und Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten haftet, weil sie nicht für die ... weiter lesen
Viele Gläubiger, deren Forderung bereits mittels Lastschriftverfahren beglichen wird, wundern sich oft. Der Kunde stellt Insolvenzantrag und der vorläufige Insolvenzverwalter widerruft als erste Handlung nach seiner Bestellung ohne sachliche Berechtigung pauschal sämtliche Lastschriften, die in den letzten Wochen vom Konto des Kunden eingezogen wurden. Die Gläubiger können dann nur noch ihre Forderungen zur Tabelle des Insolvenzgerichts anmelden und auf eine geringe Quote in etlichen Jahren warten. Oft sind auch die Banken der Schuldner die Leidtragenden, denn wenn die Frist zur Rückgabe der Lastschriften gegenüber den Gläubigerbanken abgelaufen war, müssen diese das Geld von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dieser Grundsatz geht aus der Insolvenzordnung (InsO) hervor. Die Anfechtung von Rechtshandlungen kann dabei nur nach Maßgabe bestimmter Vorschriften erfolgen. Bei einer Anfechtung von Rechtshandlungen in einem Insolvenzverfahren ist zunächst zwischen einer kongruenten und inkongruenten Deckung zu unterscheiden. Bei einer kongruenten Deckung erhält der Gläubiger eine Sicherung, die er zu dieser Zeit auch beanspruchen konnte. Im Gegensatz dazu erhält der Gläubiger bei einer inkongruenten Deckung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die DCM AG legte seit ihrer Gründung im Jahr 1986 zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf und bezeichnet sich selbst als eines der führenden und erfolgreichsten Emissionshäuser für geschlossene Fonds in Deutschland. Gerade diese geschlossenen Immobilienfonds sollen letztlich unter anderem zur schlechten Lage des Emissionshauses beigetragen haben. Die DCM AG führt in ihrer Pressemitteilung vom 10.04.2013 aus, dass die DCM Fonds (Transport und Energie) als rechtlich selbständige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH hat in seinem Urteil (14.06.2012 – IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern entschieden, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Dies soll dann gelten, wenn der Vertrag die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit dieser aktuellen Rechtsprechung hat der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich ausgeweitet und so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gesorgt, die sich durch bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Nachdem ... weiter lesen
Welche Sperrfrist muss eingehalten werden, wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgenommen wird? BGH vom 12.05.2011, IX ZB 221/09
Für viele Schuldner ist die Einleitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens eine enorme seelische Belastung. Hinzu kommt, dass sie sich oft keinen Rechtsrat einholen können, weil die finanziellen Mittel hierzu fehlen, und mit den komplexen Anforderungen überfordert sind. Dies kann dazu führen, dass sie sich im Insolvenzverfahren falsch verhalten, so dass ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung droht, etwa wegen Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Folge hiervon ist, dass zwar das ... weiter lesen