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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Am 10.04.2013 informierte die DCM AG in einer Pressemitteilung über die aktuellen Entwicklungen. Einen Tag zuvor sei ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht des Amtsgerichts München bestellt worden. Dieser, zugleich auch als Insolvenzgutachter bestellt, verschaffe sich nun einen Überblick über die komplexe Geschäftslage der DCM AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die DCM AG ist allerdings kein kleines Unternehmen. So soll sie seit ihrer Gründung im Jahr 1989 eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Nun soll das Amtsgericht Düsseldorf nach der formalen Prüfung des WGF AG - Sanierungsplans im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung angeordnet haben. Der Insolvenzplan der WGF AG soll wohl in naher Zukunft fertiggestellt werden. Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH hat in seinem Urteil (14.06.2012 – IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern entschieden, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Dies soll dann gelten, wenn der Vertrag die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit dieser aktuellen Rechtsprechung hat der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich ausgeweitet und so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gesorgt, die sich durch bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Nachdem ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10). ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Erst kürzlich informierte die Fondsgeschäftsführung die Anleger darüber, dass das Partnerunternehmen dtp Entertainment AG den Gang in die Insolvenz beantragt hat. Die dtp Entertainment AG entwickelt und vertreibt Spiele für die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Fondsgesellschaft soll gegenüber der dtp Entertainment AG noch offene Forderungen in Höhe von über 750.000 Euro haben. Durch den Insolvenzantrag der dtp Entertainment AG rücken die Anlageberater anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 17.09.2014, dass für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters für vom Schuldner entrichteter Lohn- und Annexsteuern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist (AZ.: 10 AZB 4/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der Weg zu den Arbeitsgerichten sei bei Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs in Bezug auf gezahlte Lohn- und Annexsteuern nicht eröffnet, da dieser Anspruch nicht auf die Rückgewähr geleisteter Arbeitsvergütung gerichtet sei. Hier verlangte der Insolvenzverwalter im ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte darüber zu entscheiden, inwiefern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern der Insolvenzanfechtung unterliegen, wenn sie früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag durchgeführt wurden. Das Finanzamt Dresden des in Anspruch genommenen Landes hat aufgrund einer dem Drittschuldner am 3. Februar 1999 zugegangenen Pfändungs- und Überweisungsverfügung von der späteren Gemeinschuldnerin, die am 4. Mai 1999 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte, rückständige Umsatzsteuer erhalten. Die Schuldnerin hatte zuvor gegenüber dem Finanzamt darauf hingewiesen, daß sie nicht mehr leistungsfähig sei. Der Insolvenzverwalter nimmt das beklagte Land im Wege ... weiter lesen
Schuldnern dürfte es bereits bekannt sein: Sie haben im Insolvenzverfahren umfassend mitzuwirken und dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Verletzung dieser Pflicht führt regelmäßig zur Versagung der Restschuldbefreiung. Die Schuldner werden ihre Schulden also nicht los und müssen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Pfändungen usw. hinnehmen. Bis ein neues Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, ist eine Frist von mehreren Jahren abzuwarten. Im Regelinsolvenzverfahren ist allerdings manchmal möglich, die Restschuldbefreiung auch während des Insolvenzverfahrens noch zu retten, wenn man die falschen Auskünfte korrigiert bzw. die fehlenden ... weiter lesen
Geschäftspartner von insolventen Unternehmen dürfen seit dem Urteil des BGH vom 22.02.2011, XI ZR 261/09, einmal mehr darauf hoffen, per Lastschrift vor der Insolvenz eingezogene Gelder zu behalten. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte das Gericht bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, die Lastschrift zu widerrufen. Hierüber hatte ich bereits berichtet. Jetzt hat der BGH in einem weiteren Urteil die Aussichten der Banken verschlechtert, nach einem von der Bank akzeptierten Widerruf des Insolvenzverwalters in einem Prozess gegen Lastschrifteinreicher das Geld zurück zu erhalten. Die Instanzgerichte sprachen der Bank die Forderung aus ... weiter lesen
Nach einer Freigabe der selbständigen Tätigkeit eines Insolvenzschuldner ist dieser gemäß §§ 35 Abs. 2, 295 Abs. 2 InsO verpflichtet, die Gläubiger so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Er muss also Zahlungen an die Insolvenzmasse in Höhe der pfändbaren Beträge aus einem alternativ eingegangenen Anstellungsverhältnis abführen. Deren Berechnung war in der Praxis bisher mit etlichen Unsicherheiten verbunden, zumal eine Verletzung der Abführungspflicht durch den Schuldner nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit zur Versagung der Restschuldbefreiung und somit zum Misserfolg des ... weiter lesen
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, sind oft auch die Löhne nicht bezahlt, manchmal sogar über mehrere Monate. Arbeitnehmer können dann bei der Agentur für Arbeit für die letzten drei offenen Gehälter Insolvenzausfallgeld beantragen und ihren Ausfall kompensieren. In größeren Insolvenzverfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter oft auch in der Lage, mit einer Bank oder Sparkasse eine Vorfinanzierung zu vereinbaren, so dass die Gehälter zeitnah ausgezahlt werden können und der Arbeitnehmer nicht mehrere Monate warten muss, bis die Arbeitsagentur seinen Antrag geprüft hat. Was ist aber eigentlich mit Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern, die ... weiter lesen