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~~Oft kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihren Lohn vor Gericht einklagen und dann im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben müssen, da der Arbeitgeber wirtschaftliche Probleme hat. Wird dieser dann später insolvent, dann ist es sogar möglich, dass der Insolvenzverwalter diese Zahlungen dann noch im Wege der sog. Insolvenzanfechtung zurückfordert. Der Arbeitnehmer hat sich in einem solchen Fall somit zu früh darüber gefreut, dass er kurz vor der Insolvenz noch seinen wohlverdienten Lohn durchsetzen konnte, und muss diesen zurückzahlen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.10.2013, 6 AZR 466/12 klargestellt. Der Arbeitnehmerin half auch nicht, dass der Insolvenzverwalter ... weiter lesen
Ein Steuerberater, der mit der Erstellung der Bilanzen einer Gesellschaft beauftragt ist, muss nicht ohne Weiteres auf eine etwaige Insolvenzreife hinweisen (BGH vom 06.02.2014, IX ZR 53/13). Ist eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, Verein) zahlungsunfähig oder überschuldet, sind die Vertretungsorgange gemäß § 15 a InsO verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag einzureichen. Anderenfalls machen sie sich strafbar, zudem sind sie verpflichtet, gemäß § 64 GmbH der Gesellschaft Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar waren, zurück ... weiter lesen
Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Insolvenzverfahren nicht zum Erfolg führt und dem Schuldner keine Restschuldbefreiung erteilt wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Schuldner Auskunftspflichten verletzt und die Änderung seines Wohnorts nicht mitteilt, so dass die Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO versagt wird. In der Insolvenzordnung findet sich in diesen Fällen keine Vorschrift darüber, wann der Schuldner erneut Insolvenzantrag stellen kann. In § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO findet sich lediglich die Anordnung, dass die Restschuldbefreiung zu versagen ist, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag ... weiter lesen
Münster (jur). Insolvenzverwalter dürfen Einsicht in die steuerlichen Unterlagen des insolventen Schuldners nehmen. Jedenfalls in Nordrhein-Westfalen muss das Finanzamt die für das Insolvenzverfahren relevanten Unterlagen herausgeben, urteilte am Dienstag, 24. November 2015, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14 und 8 A 1126/14). Das Steuergeheimnis stehe dem nicht entgegen. In den vier entschiedenen Fällen hatten die Insolvenzverwalter beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge der Schuldner für bestimmte Zeiträume zur Verfügung zu stellen. So wollten sie herausfinden, ob Zahlungen auf Steuerschulden geleistet ... weiter lesen
Knapp fünf Wochen vor Eröffnung des Strafprozesses wurden die nächsten Insolvenzen im S&K Skandal bekannt. Die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG haben nach Informationen des Handelsblatts Insolvenzantrag gestellt. Ebenfalls von einer Insolvenz bedroht scheint die S&K Real Estate Value GmbH zu sein. Der Schaden soll insgesamt bei rund 50 Millionen Euro liegen. Für die Anleger bedeutet das, dass ihnen das gleiche Schicksal bevorstehen könnte wie den Anlegern, die über verschiedene Fonds in Immobilien der S&K-Gruppe investiert haben. Dies würde den Totalverlust der angelegten Gelder bedeuten. Um das zu verhindern, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ... weiter lesen
Die Geschichte der Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG hat ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Das Amtsgericht München hat Anfang Juli das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste. Erfolgsgeschichten sehen ganz sicher anders aus. Seitdem die MBB Clean Energy im Mai 2013 ihre Mittelstandsanleihe (ISIN / WKN: DE000A1TM7P0 / A1TM7P) begeben hat, ist es eine Geschichte voller Ungereimtheiten. Zunächst wurde das angestrebte Emissionsvolumen von 300 Millionen Euro nicht erreicht. Bis heute gibt es keine verlässliche Zahl wie hoch das Emissionsvolumen tatsächlich ist. Die Rede ist häufig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nachdem Anfang März das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet worden sein soll, sind betroffene Anleger verunsichert. Dies liegt mitunter wohl auch daran, dass sie in den letzten Tagen anscheinend Post vom zuständigen Insolvenzverwalter bekommen haben. Dieser soll den Anlegern den Insolvenzplan sowie Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt haben. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch erste Insolvenzquoten bekannt geworden sein, welche wohl alles andere als erfreulich sind. Für viele ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
In einem Insolvenzverfahren ist die Art der Gläubigerstellung ein maßgebliches – wenn nicht das maßgebliche – Kriterium. Denn der Gläubigerstatus entscheidet über die Befriedigung im Insolvenzfall . Im nachfolgenden werden die verschiedenen möglichen Gläubigerpositionen in einem Insolvenzverfahren, nebst Befriedigungsaussicht, dargestellt. 1. Insolvenzgläubiger Nach der Legaldefinition des § 38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger ein persönlicher Gläubiger, der einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. D. h. maßgeblich für deren Gläubigerstellung ist, dass der Forderungsgrund vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach sind die Aussichten für Anleger des betreffenden Fonds immer noch schlecht, wieder an ihr Geld zu kommen. Alle Fonds der Frankfurter Immobiliengruppe sollen Insolvenz angemeldet haben. Bei den Fonds der S&K-Gruppe, durch welche die Geschäfte dieser finanziert werden sollten, handelt es sich zum Teil um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Das bedeutet für die Anleger solcher Fonds, dass sie als Unternehmer haften ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen. Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen