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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 07.02.2013 (X ZB 286/11), dass Forderungen, welche auf Grund einer Sicherheitszession mit einem Absonderungsrecht belastet seien, nicht in die Berechnungsgrundlage für den Vergütung des vorläufigen Verwalters einfließen müssen. Eine mögliche Begründung sei, dass die Sicherheitsabtretung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar sei, da die Anfechtungsgründe erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, die der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Beschluss vom 17.09.2014, dass für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters für vom Schuldner entrichteter Lohn- und Annexsteuern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig ist (AZ.: 10 AZB 4/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der Weg zu den Arbeitsgerichten sei bei Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs in Bezug auf gezahlte Lohn- und Annexsteuern nicht eröffnet, da dieser Anspruch nicht auf die Rückgewähr geleisteter Arbeitsvergütung gerichtet sei. Hier verlangte der Insolvenzverwalter im ... weiter lesen
1. Ausgangssituation Kleine und mittlere Unternehmen erhalten oftmals nach Gründung keine “schnellen” Darlehen durch Kreditinstitute zur Überwindung kurzfristig auftretender Liquiditätsengpässe. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig verfügen die Unternehmen jedoch nicht über hinreichend Sicherheiten, um in der unsicheren finanziellen (Krisen)Situation das Kreditengagement der Bank entsprechend abzusichern. In diesem Fall werden/können die benötigten Mittel der Gesellschaft regelmäßig nur durch Gesellschafter in Form von sogenannten Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Für Dritte ist eine Darlehensgewährung zu riskant. Allerdings besteht das Risiko der Rückzahlung gewährter Darlehen an die ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen. Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen
Grundsätzlich ist ein Insolvenzverwalter verpflichtet, Verträge so zu erfüllen, wie das insolvente Unternehmen sie geschlossen hat. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten, die zuvor die Schuldnerin inne hatte. Die Insolvenzordnung gibt ihm lediglich einige Sonderrechte an die Hand. Auch an Schiedsklauseln muss ein Insolvenzverwalter sich im Grunde halten. Wenn also das insolvente Unternehmen mit einem Geschäftspartner vereinbart hat, dass über Meinungsverschiedenheiten ein Schiedsgericht entscheiden soll und die staatlichen Gerichte nicht zuständig sind, gilt dies auch für den Insolvenzverwalter. Aber nicht immer, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.06.2011, III ZB 59/10 ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verfahren geltende regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00 € betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00 € vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht, daß die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. ... weiter lesen
Welche Sperrfrist muss eingehalten werden, wenn der Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgenommen wird? BGH vom 12.05.2011, IX ZB 221/09 Für viele Schuldner ist die Einleitung und Durchführung des Insolvenzverfahrens eine enorme seelische Belastung. Hinzu kommt, dass sie sich oft keinen Rechtsrat einholen können, weil die finanziellen Mittel hierzu fehlen, und mit den komplexen Anforderungen überfordert sind. Dies kann dazu führen, dass sie sich im Insolvenzverfahren falsch verhalten, so dass ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung droht, etwa wegen Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Folge hiervon ist, dass zwar das ... weiter lesen
Ein Steuerberater, der mit der Erstellung der Bilanzen einer Gesellschaft beauftragt ist, muss nicht ohne Weiteres auf eine etwaige Insolvenzreife hinweisen (BGH vom 06.02.2014, IX ZR 53/13). Ist eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, Verein) zahlungsunfähig oder überschuldet, sind die Vertretungsorgange gemäß § 15 a InsO verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag einzureichen. Anderenfalls machen sie sich strafbar, zudem sind sie verpflichtet, gemäß § 64 GmbH der Gesellschaft Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar waren, zurück ... weiter lesen
Von Insolvenzplänen liest man in der Presse insbesondere bei insolventen Großunternehmen oft, da sie eine Möglichkeit darstellen, das Unternehmen schnell zu sanieren und den Geschäftsbetrieb wieder auf eine gesunde Basis zu stellen. Weniger bekannt ist aber die Möglichkeit, durch ein Insolvenzplanverfahren auch bei kleineren Insolvenzen, insbesondere auch bei Einzelpersonen, eine schnelle Entschuldung zu erreichen. Dies stellt eine Alternative zur Entschuldung durch Auswanderung ins Ausland, z.B. nach Großbritannien dar, die insbesondere dann zweifelhaft ist, wenn der Wohnsitz nur zum Schein verlagert wird. Ein Insolvenzplan kann sogar die Möglichkeit bieten, nach versagter Restschuldbefreiung sich ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
Die Captura GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 16. September 2015 eröffnet (Az.: 1507 IN 2731/15). Ausschlaggebend für den Insolvenzantrag waren nach Unternehmensangaben Verzögerungen bei den Immobilienprojekten, so dass die laufenden Ausgaben nicht mehr geleistet werden konnten. Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Captura GmbH am 10. September 2015 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Captura GmbH hat sich 2010 gegründet und sich an Immobilienprojekten innerhalb Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die Captura GmbH an rund 100 Projektgesellschaften ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit seiner aktuellen Rechtsprechung weitet der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich aus und sorgte so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die sich durch diese bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Die Klägerin, ... weiter lesen