Insolvenzverwalter
Wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, geschieht das entweder, weil dem Schuldner die Zahlungsunfähigkeit droht oder weil eine Überschuldung angenommen wird.
Handelt es sich bei der Schuldnerin/dem Schuldner um eine juristische Person, beispielsweise ein Unternehmen, dann ist der Geschäftsführer in einem solchen Fall verpflichtet, schnellstens die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Wird dieser Antrag gestellt, dann wird von dem jeweiligen Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser übernimmt dann die Abwicklung des gesamten Verfahrens. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter dafür Sorge trägt, dass das Unternehmen korrekt abgewickelt wird. Der Schuldner/die Schuldnerin selber darf nicht mehr über die Masse verfügen. Die komplette Verfügungsgewalt obliegt dem Insolvenzverwalter. Dieser entstammt aus dem Bereich der örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Der Anwalt als Insolvenzverwalter verfügt über eine entsprechende Qualifikation. In der Regel ist er nahezu ausschließlich in diesem Bereich tätig und verfügt über spezielle Kenntnisse sowie die nötige Erfahrung im Umgang mit den Gläubigern wie auch mit den Banken und Behörden. Er führt den erforderlichen Schriftverkehr und beachtet Fristen und alle Vorschriften, die die Insolvenzordnung (InsO) erfordert. Er ist auch befugt, Kündigungen auszusprechen.
Auch im Bereich der Privatinsolvenzen begleitet der Anwalt als Insolvenzverwalter den jeweiligen Schuldner. Er unterstützt ihn bei der Durchführung des Verfahrens und begleitet ihn als kompetenter Ansprechpartner. Das gilt auch für die Einhaltung der so genannten Wohlverhaltensphase, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt. Die Durchführung ist mit sehr viel Schriftverkehr verbunden – ein qualifizierter Anwalt für Insolvenzverfahren bietet dem Schuldner die größtmögliche Unterstützung.