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Die Wettbewerbszentrale feiert einen Erfolg im Kampf gegen den Handel mit jugendgefährdenden Computerspielen im Internet. Der Onlinehändler Amazon hat ein betreffendes Computerspiel von der Verkaufsplattform entfernt.
Jugendschutz fängt beim Internetrecht an
Die Wettbewerbszentrale reagierte mit ihren Abmahnungen auf zahlreiche Beschwerden gegen das Computerspiel, „Mortal Kombat“. Zwar wurde das Spiel von der Bundesprüfstelle bereits als jugendgefährdendes Medium eingestuft. Dennoch wurde es im Online-Handel, insbesondere auch bei Amazon, weiter zum Verkauf angeboten.
Dies verstößt gegen das Jugendschutzgesetz, da Trägermedien, die in der Liste der ... weiter lesen
München (jur). Die Schilderung in einem Bewertungsportal, ein Arzt habe Gründe gegeben, „ohne einen neuen Termin herauszurennen“, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Bewertungsportal muss die Bewertung auch dann nicht löschen, wenn der Patient tatsächlich beim Verlassen der Praxis gar nicht gerannt ist, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 11. Dezember 2015, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 161 C 7001/15).
Damit unterlag ein niedergelassener Arzt in Bonn. Im November 2014 entdeckte er auf einem Arzt-Bewertungsportal im Internet folgende Äußerung über sich: „Der eigentlich freundliche Arzt hat mir nur leider mehrere Gründe gegeben, nach der ... weiter lesen
Frankenthal (jur). Wer zu einer Online-Bewertung Tatsachenbehauptungen abgibt, muss diese auch beweisen können. Andernfalls können betroffene Unternehmen die Löschung verlangen, wie das Landgericht Frankenthal in einem am Montag, 31. Juli 2023, bekanntgegebenen Urteil zu einem Möbeltransport entschied (Az.: 6 O 18/23).
Anlässlich seines Umzugs hatte ein Mann aus Mannheim ein Unternehmen aus dem benachbarten Ludwigshafen mit den notwendigen Transporten beauftragt. Auf einer Bewertungsplattform im Internet gab er dem Unternehmen wenig später nur einen von fünf möglichen Sternen. Zur Begründung behauptete er unter anderem, dass ein Möbelstück beim Transport beschädigt worden sei und sich niemand darum gekümmert habe, den Schaden ... weiter lesen
Die Online-Bewertungsplattform für Ärzte, Jameda.de, muss vor dem Landgericht München I erneut eine Niederlage einstecken. Das Gericht hat drei Ärzten einen datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch zugesprochen, da die Ausgestaltung der Plattform teilweise unzulässig sei und diese daher die Stellung als „neutraler Informationsvermittler“ verlasse.
Vermehrte Klagen gegen Basisprofile
Jameda.de ist eines der größten Ärzteplattformen in Deutschland. Es werden nicht nur Ärzteinformationen bereitgestellt, sondern auch Bewertungen abgegeben. So können Patienten untereinander Informationen austauschen. Auf der Plattform wird zwischen kostenlosen ... weiter lesen
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrag des FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH wegen Verkaufes von Tickets zu einem Ed Sheeran Konzert
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH, welche Veranstalter von Musik-Events ist. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu einem Konzert des Popstars Ed Sheeran verkauft haben soll.
Beim Kauf von Konzerttickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der FKP Scorpio GmbH. Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgeworfen, Eintrittskarten ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Allein ein ungutes Gefühl oder ein „Kontrollverlust“ über eigene private Daten ist noch kein ersatzfähiger Schaden. Das hat am Mittwoch, 22. November 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zum Datenleck im Jahr 2021 bei Facebook entschieden; es wies insoweit zwei Klagen ab (Az.: 4 U 17/23 und 4 U 20/23).
Am Osterwochenende 2021 war bekanntgeworden, dass private Daten von weltweit 533 Millionen Facebook-Mitgliedern (heute Meta) im Darknet veröffentlicht wurden. Die Datensätze waren bereits ab 2018 abgegriffen worden, darunter Daten von rund sechs Millionen Menschen aus Deutschland. Damals waren bei Facebook die Handynummern von Facebook-Profilen unverschlüsselt zugänglich, was die Zusammenführung mit ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Unternehmen haften nicht für Markenrechtsverletzungen durch überholte aber ungewollt im Internet verbliebene Angaben. Das hat am Donnerstag, 3. März 2016, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Streit zwischen Mercedes und ehemaligen Vertragswerkstätten in Ungarn entschieden (Az.: C-179/15). Danach muss Mercedes gegen die Betreiber der Internetseiten vorgehen, die die falsch gewordenen Inhalte weiter verbreiten.
Die ungarische Gesellschaft „Együd Garage“ war für über fünf Jahre Vertragswerkstatt für Mercedes-Fahrzeuge. Das Unternehmen hatte sich daher unter anderem in seiner Werbung rechtmäßig als „autorisierte ... weiter lesen
Mit einem heute den Beteiligten in vollständiger Form bekannt gegebenem Urteil vom 11. November 2015 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass der von Google betriebene Email-Dienst "Gmail" ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist und deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss.
Vorausgegangen waren Bescheide vom 2. Juli 2012 und vom 22. Dezember 2014, mit denen die Bundesnetzagentur Google unter Androhung eines Zwangsgeldes zur Anmeldung aufgefordert hatte. Hiergegen hatte Google Inc. geklagt, hauptsächlich mit der Begründung, sie kontrolliere bei Emails die technische Signalübertragung über das offene Internet ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das Online-Bewertungsportal Yelp einem Unternehmer Schadensersatz zahlen muss.
Das Online-Portal Yelp bietet Nutzern an, Unternehmen, wie Restaurants, Fitnessstudios, Friseure, Werkstätten und Handwerker zu bewerten.
Die Bewertungen von Yelp richten sich nach einer Empfehlungssoftware. Danach werden anhand von verschiedenen Kriterien die Bewertungen von Unternehmen mit „empfohlen“ bezeichnet und andere nicht. Yelp zählt nur diejenigen Bewertungen zusammen, die mit „empfohlen“ markiert wurden, die anderen Bewertungen werden bei der Gesamtbewertung ausgeblendet. Die Gesamtbewertung des klagenden Unternehmens fiel schlechter aus, als ... weiter lesen
Hamm (jur). Gerade im Internethandel wird eine Produktabbildung „als maßgeblicher Teil der Produktbeschreibung wahrgenommen“. Daher ist es irreführend, wenn nicht alle abgebildeten Teile zum Lieferumfang gehören, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 29. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil zu Sonnenschirmen entschied (Az.: 4 U 66/15). Eine entsprechende Klarstellung müsse unmittelbar in der als Blickfang genutzten Abbildung erfolgen.
Ein hessisches Handelsunternehmen hatte Sonnenschirme für 135 Euro über die Internet-Handelsplattform „amazon“ angeboten. Die Abbildung zeigte einen aufgestellten Schirm mit Ständer, einschließlich der zur ... weiter lesen
Das Internet ist transparent und bietet deshalb eine große Angriffsfläche für Abmahnungen jeder Art. Mittlerweile gibt es eine weit verbreitete Abmahnpraxis, wobei massenhaft Anschreiben an Online-Händler oder auch Private (im Bereich des Urhebergesetzes) versendet werden, um unter anderem hohe Abmahnkosten geltend zu machen.
Nunmehr hat sich das Parlament mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Die Fraktion der SPD im Bundestag verlangt von der Bundesregierung Auskunft über den Kenntnisstand bezüglich der Abmahnpraxis und des Abmahnmissbrauchs im Online-Handel. Es wird nach Alternativen, der Deckelung der Abmahnbeträge sowie der Einstellung zur Praxis des Fliegenden Gerichtsstands gefragt. ... weiter lesen
Vorsicht: Vogel Medien Verlag srl. aus Rumänien versendet Angebote für Regionales Branchenbuch
Alle Jahre wieder gibt es sie, die anonym per Fax eingehenden Angebote dubioser – vornehmlich m Ausland ansässiger – Firmen, welche dammit werben, Unternehmensprofile zu publizieren. Nunmehr ist es eine Firma mit der Geschäftsbezeichnung Vogel Medien verlag srl, Bucerestl Sectorul 3 Baraj Cucuteni Nr. 8 Bloc M7Ascara 1 Etaj 4 Ap. 19, Bucarest.
Worum geht es?
Diese “Firma” bewirbt ihr “Produkt” gar nicht. Es werden Ihre Adressdaten übernommen und um Korrektur und Vervolllständigung gebeten. Diese sollen dann anscheinendirgendwo veröffentlicht werden. ... weiter lesen