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Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein.
Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Frage nach der gerichtlichen Zuständigkeit stellt sich besonders in Fällen von länderübergreifenden wirtschaftlichen Verträgen innerhalb der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich kürzlich mit genau der Frage nach dem Gerichtsstand im Rahmen von Lieferketten. In seinem Urteil vom 07.02.2013 (Az.: C-543/10) heißt es, dass es in diesem Punkt maßgebend darauf ankomme, ob die beteiligten Parteien einer dahingehenden Klausel zugestimmt hätten. ... weiter lesen
Am 1. Mai wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets GmbH am Amtsgericht Schwerin eröffnet (Az. 580 IN 64/16). Nur einen Tag später teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Anleger haben über Anleihen und Genussrechte rund 260 Millionen Euro investiert. Das Geld könnte nun endgültig komplett verbrannt sein.
Die Hoffnungen der Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren doch noch relativ zügig zumindest einen kleinen Teil ihres investierten Geldes wiederzusehen, dürften nach der Mitteilung, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, langsam am Nullpunkt angekommen sein. Dennoch sollten die Forderungen zur ... weiter lesen