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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Denn nach dem EuGH gelte die generelle Erlaubnis, Software-Lizenzen weiterverkaufen zu dürfen selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Bei dem Weiterverkauf komme es nach der Ansicht des EuGH nämlich nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf jeden Fall handele es sich um einen Verkauf, da die Software und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte auch dann, wenn die umstrittenen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen wurden. Laut dem EuGH kommt es bei dem Weiterverkauf einer Software nicht darauf an, ob diese auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Ein Verkauf läge in jedem Fall vor. Es steht somit zu hoffen, dass die Entscheidung dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen könnte. Es bestünde eine untrennbare Verbindung zwischen der Software und dem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung. Ohne ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
Nur ein knappes Jahr ist es her, dass mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz eine wichtige Neuerung im Medienrecht in Kraft getreten ist. Seitdem haben sich aber weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen im Internet beschwert, als erwartet, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Social-Media in der Bedrängnis? Mit der Einführung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes sollte mehr Sicherheit und Transparenz im Internet und bei Social Media Plattformen erreicht werden. Das Gesetz beinhaltete bestimmte Löschfristen für strafbare Inhalte im Internet, wie beispielsweise bei Volksverhetzung. So sollten auch Social Media Kanäle wie Facebook und Co. mehr in die Verantwortung gezogen werden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Bei dem Weiterverkauf komme es nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Es handele sich auf jeden Fall um einen Verkauf. Dies gelte selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden sind. Die Software und der Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien untrennbar miteinander verbunden. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet würde ... weiter lesen
Serbien verfügt über einen aufstrebenden IT-Sektor, der sich vorrangig auf den Norden des Binnenstaates konzentriert. Bisher beruht die Entwicklung auf intensivem Outsourcing, das hier auf nahrhaften Boden fällt. M.Law Rechtsanwälten beschäftigen sich mit dem für IT Branche wichtigen Thema SLA Vertrag weil diese Branche im acht Millionen Einwohner zählenden Land sehr erfolgreich ist und genießt zurzeit eine starke finanzielle Förderung durch die eigene Regierung. Was ist ein SLA Vertrag? Ein Service Level Agreement (SLA) ist ein Vertrag zwischen einem Dienstleistungsanbieter und seinen Kunden, der dokumentiert, welche Dienstleistungen der Anbieter erbringen wird, und der die ... weiter lesen
Durch die Rechte des geistigen Eigentums sind nicht nur das Recht auf Urheberschaft des Werkschöpfers geschützt, sondern diese sichern dem Schöpfer auch die entsprechende Vergütung zu. Spanisches Register für geistiges Eigentum In Spanien gibt es ein allgemeines Register für geistiges Eigentum , das dem Ministerium für Bildung, Kultur und Sport untersteht. Der Schöpfer eines Werkes kann die Existenz und die Urheberschaft seines Werkes beweisen, indem er dieses beim spanischen Register für geistiges Eigentum eintragen lässt. Dadurch sind ausserdem alle Vergütungen, die aus einer Offenlegung oder Verteilung des Werkes entstehen könnten, dem Schöpfer ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt im Auftrag der Herren Andreas Paul und Michael Litzka wegen des Musikwerks ”Mike Nero – Believe” . Die Anwaltskanzlei Amann Rechtsanwälte fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung ... weiter lesen
Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungsrelevant sind und auf zulässigem Wege erhoben wurden. Die Weiterentwicklung und Anpassung des spanischen Rechts hat dazu geführt, dass die durch Digitalisierung, Video- oder Telekommunikationsmittel neu entstehenden Beweisquellen in Gerichtsverfahren verwendet werden können. Rechtsschutz elektronischer Kommunikationswege in Spanien In Spanien werden die elektronischen Kommunikationswege doppelt geschützt: Zum einen im zivilrechtlichen Bereich durch das Gesetz über den zivilrechtlichen Schutz des Rechts auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software-Lizenzen nun Rechtssicherheit einkehren. Nach Ansicht des EuGH gelte die generelle Erlaubnis des Weiterverkaufs nämlich auch, wenn die in Rede stehenden Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Es komme nach Meinung des EuGH nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei. In jedem Fall handele es sich hierbei um einen Verkauf, weil die Software und der ... weiter lesen
Unserem Kollegen Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer ist im Juli 2012 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" verliehen worden. Mit der Verleihung des Titels eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz konnte die in Esslingen am Neckar ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner, ratgeberrecht.eu, ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht), Medienrecht, IT-Recht, weiter ausbauen. Seit 2008 betreut Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer nahezu ausschließlich nationale und internationale Mandate auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, ... weiter lesen
Der Strafsenat des BGH hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, und mit Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, entschieden, dass die gezielte Verschleierung der Kostenpflichtigkeit von Internetdiensten als versuchter Betrug anzusehen ist. Wird auf einer Internetseite eine Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert, liegt nach Ansicht des BGH eine Täuschungshandlung vor. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung über die für den Nutzer entstehenden Kosten bei sorgfältiger Lektüre der Internetseite schließt hierbei eine Strafbarkeit nicht aus, da gerade darauf abgezielt wurde, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit der Nutzer der Seite auszunutzen. Der Angeklagte ... weiter lesen