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Bis jetzt gibt es in Spanien kein spezifisches Gesetz zur Regelung von digitalem Phishing . Man muss auf das spanische Strafgesetzbuch zurückgreifen um die Opfer dieser Art von Betrug zu schützen.
Definition digitales Phishing
Digitales Phishing bedeutet, eine falsche Identität im Internet anzugeben und Identifizierungsdaten missbräuchlich zu verwenden: Name, Spitzname, im Internet benutzten Pseudonym, Passwort, etc.
Aber auch die Nutzung anderer persönlicher Daten wie der E-Mail Adresse, IP-Adresse, URL, von Webseiten, online veröffentlichen Beiträge, Profilen sozialer Netzwerke, Logos, Bildern oder andere Arten von numerischer Information, die die Identifizierung einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Bei dem Weiterverkauf komme es nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Es handele sich auf jeden Fall um einen Verkauf. Dies gelte selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden sind. Die Software und der Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien untrennbar miteinander verbunden. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet würde ... weiter lesen
Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungsrelevant sind und auf zulässigem Wege erhoben wurden.
Die Weiterentwicklung und Anpassung des spanischen Rechts hat dazu geführt, dass die durch Digitalisierung, Video- oder Telekommunikationsmittel neu entstehenden Beweisquellen in Gerichtsverfahren verwendet werden können.
Rechtsschutz elektronischer Kommunikationswege in Spanien
In Spanien werden die elektronischen Kommunikationswege doppelt geschützt:
Zum einen im zivilrechtlichen Bereich durch das Gesetz über den zivilrechtlichen Schutz des Rechts auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
Serbien verfügt über einen aufstrebenden IT-Sektor, der sich vorrangig auf den Norden des Binnenstaates konzentriert. Bisher beruht die Entwicklung auf intensivem Outsourcing, das hier auf nahrhaften Boden fällt. M.Law Rechtsanwälten beschäftigen sich mit dem für IT Branche wichtigen Thema SLA Vertrag weil diese Branche im acht Millionen Einwohner zählenden Land sehr erfolgreich ist und genießt zurzeit eine starke finanzielle Förderung durch die eigene Regierung.
Was ist ein SLA Vertrag?
Ein Service Level Agreement (SLA) ist ein Vertrag zwischen einem Dienstleistungsanbieter und seinen Kunden, der dokumentiert, welche Dienstleistungen der Anbieter erbringen wird, und der die ... weiter lesen
Durch die Rechte des geistigen Eigentums sind nicht nur das Recht auf Urheberschaft des Werkschöpfers geschützt, sondern diese sichern dem Schöpfer auch die entsprechende Vergütung zu.
Spanisches Register für geistiges Eigentum
In Spanien gibt es ein allgemeines Register für geistiges Eigentum , das dem Ministerium für Bildung, Kultur und Sport untersteht.
Der Schöpfer eines Werkes kann die Existenz und die Urheberschaft seines Werkes beweisen, indem er dieses beim spanischen Register für geistiges Eigentum eintragen lässt.
Dadurch sind ausserdem alle Vergütungen, die aus einer Offenlegung oder Verteilung des Werkes entstehen könnten, dem Schöpfer ... weiter lesen
Der Strafsenat des BGH hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, und mit Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, entschieden, dass die gezielte Verschleierung der Kostenpflichtigkeit von Internetdiensten als versuchter Betrug anzusehen ist.
Wird auf einer Internetseite eine Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert, liegt nach Ansicht des BGH eine Täuschungshandlung vor. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung über die für den Nutzer entstehenden Kosten bei sorgfältiger Lektüre der Internetseite schließt hierbei eine Strafbarkeit nicht aus, da gerade darauf abgezielt wurde, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit der Nutzer der Seite auszunutzen.
Der Angeklagte ... weiter lesen
Lange gab es Streit, lange wurde verhandelt, nun besteht endlich Einigkeit: Die Bundesregierung will die bei so vielen unbeliebte Störerhaftung hinsichtlich der WLAN-Nutzung Dritter abschaffen. Offene WLAN-Spots können nun bedenkenfreier eingerichtet werden.
Eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sieht vor, dass auch private und nebengewerbliche WLAN-Anbieter (z.B. Hotel- und Cafébesitzer) nicht mehr als Störer für begangene Rechtsverletzungen anderer (etwa illegales Filesharing) über den Internetanschluss haften. Wie schon gewerbliche Anbieter sollen sie nun auch das sogenannte Providerprivileg bekommen und müssen den Internetzugang nicht mehr mit einer Vorschaltseite (inkl. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software-Lizenzen nun Rechtssicherheit einkehren. Nach Ansicht des EuGH gelte die generelle Erlaubnis des Weiterverkaufs nämlich auch, wenn die in Rede stehenden Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Es komme nach Meinung des EuGH nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei. In jedem Fall handele es sich hierbei um einen Verkauf, weil die Software und der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch aus dem Internet heruntergeladenen Lizenzen können nach der Rechtsprechung des EuGH weiterverkauft werden. Insoweit sei einer Unterscheidung zwischen einer Auslieferung der Software auf einem Datenträger und dem Herunterladen der in Rede stehenden Software nicht von Nöten. Ist die Software mit einem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung verbunden, so sei dies in beiden Fällen nicht an den Erstkäufer gebunden. Zur Begründung wird angeführt, dass das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet zweckentfremdet würde, wenn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 14.04.2010 (Az. 6 U 46/09) soll das OLG Karlsruhe den Schutz der Bildschirmmasken verneint haben. In dem zu entscheidenden Fall musste das OLG über die Gestaltung zweier Bildschirmmasken entscheiden. Die Klägerin ist wohl Marktführerin im Vertrieb von Reisebürosoftware. Sie klagte gegen eine Konkurrentin in diesem Bereich, welche angeblich nahezu identische Bildschirmmasken für Reisebuchungen vertreibe. Die Bildschirmmaske sei nach Ansicht der Klägerin wohl eine Nachahmung. ... weiter lesen
Unserem Kollegen Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer ist im Juli 2012 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" verliehen worden. Mit der Verleihung des Titels eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz konnte die in Esslingen am Neckar ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner, ratgeberrecht.eu, ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht), Medienrecht, IT-Recht, weiter ausbauen. Seit 2008 betreut Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer nahezu ausschließlich nationale und internationale Mandate auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, ... weiter lesen