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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch aus dem Internet heruntergeladenen Lizenzen können nach der Rechtsprechung des EuGH weiterverkauft werden. Insoweit sei einer Unterscheidung zwischen einer Auslieferung der Software auf einem Datenträger und dem Herunterladen der in Rede stehenden Software nicht von Nöten. Ist die Software mit einem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung verbunden, so sei dies in beiden Fällen nicht an den Erstkäufer gebunden. Zur Begründung wird angeführt, dass das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet zweckentfremdet würde, wenn ... weiter lesen
Keine Online-Werbung ohne Zustimmung In Spanien darf ein Händler den Verbraucher nur nach eindeutiger vorheriger Zustimmung per E-Mail kontaktieren. Opt-out-Funktion bei Email-Werbung Verbraucher haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie ungefragt per Email kontaktiert werden. Jede versendete Werbungs-Email muss eine klare Opt-out-Möglichkeit vorsehen. Unternehmen müssen ausserdem sicherstellen, dass sie in jeder kommerziellen Kommunikation mit dem Verbraucher klar als Verkäufer identifizierbar sind. Tell-a-friend in Spanien illegal Die Tell-A-Friend Funktion ist in Spanien technisch gesehen illegal, obwohl es Möglichkeiten gibt, diese anzuwenden: es kann z.B. ... weiter lesen
Durch die Rechte des geistigen Eigentums sind nicht nur das Recht auf Urheberschaft des Werkschöpfers geschützt, sondern diese sichern dem Schöpfer auch die entsprechende Vergütung zu. Spanisches Register für geistiges Eigentum In Spanien gibt es ein allgemeines Register für geistiges Eigentum , das dem Ministerium für Bildung, Kultur und Sport untersteht. Der Schöpfer eines Werkes kann die Existenz und die Urheberschaft seines Werkes beweisen, indem er dieses beim spanischen Register für geistiges Eigentum eintragen lässt. Dadurch sind ausserdem alle Vergütungen, die aus einer Offenlegung oder Verteilung des Werkes entstehen könnten, dem Schöpfer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte Rechtssicherheit in einer für die Praxis wichtigen Frage bringen, da der in der Entscheidung insbesondere darauf eingegangen wird, wie weit der Schutz des geistigen Eigentums reichen soll. Nach Ansicht des EuGH erziele der Hersteller einer Software bereits beim ersten Verkauf die ihm zustehenden Einnahmen. Der Schutz des geistigen Eigentums gewährleiste dagegen nicht, dass er auch an jedem weiteren Verkauf verdienen müsse. Geschützt sei dagegen aber sein Recht, Kopien zu erstellen. Dazu sei ... weiter lesen
2018 wurden in Deutschland insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt – Tendenz steigend. Die neuen Märkte im Internet werden für den Verbraucher und die Händler damit immer wichtiger. Doch auch Betrüger tummeln sich im Internet. Der Bundesrat fordert daher einen verbesserten Verbraucherschutz im E-Commerce. Fake-Shops und Betrugsmaschen im Internet Für viele Verbraucher ist der Einkauf in online-shops mittlerweile zur Normalität geworden. Dabei verlaufen die meisten der getätigten Geschäfte seriös ab. Doch der neue Markt im Internet bietet auch Raum für Betrugsmaschen und Abzocke von Verbrauchern im Internet. Wer auf solche ... weiter lesen
Bis jetzt gibt es in Spanien kein spezifisches Gesetz zur Regelung von digitalem Phishing . Man muss auf das spanische Strafgesetzbuch zurückgreifen um die Opfer dieser Art von Betrug zu schützen. Definition digitales Phishing Digitales Phishing bedeutet, eine falsche Identität im Internet anzugeben und Identifizierungsdaten missbräuchlich zu verwenden: Name, Spitzname, im Internet benutzten Pseudonym, Passwort, etc. Aber auch die Nutzung anderer persönlicher Daten wie der E-Mail Adresse, IP-Adresse, URL, von Webseiten, online veröffentlichen Beiträge, Profilen sozialer Netzwerke, Logos, Bildern oder andere Arten von numerischer Information, die die Identifizierung einer ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei Amann Rechtsanwälte aus Darmstadt im Auftrag der Herren Andreas Paul und Michael Litzka wegen des Musikwerks ”Mike Nero – Believe” . Die Anwaltskanzlei Amann Rechtsanwälte fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten – d.h. weitere Urheberrechtsverletzungen vorbeugend unter Geldstrafe stellenden – Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte auch dann, wenn die umstrittenen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen wurden. Laut dem EuGH kommt es bei dem Weiterverkauf einer Software nicht darauf an, ob diese auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Ein Verkauf läge in jedem Fall vor. Es steht somit zu hoffen, dass die Entscheidung dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen könnte. Es bestünde eine untrennbare Verbindung zwischen der Software und dem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung. Ohne ... weiter lesen
Spanien eignet sich durch günstige MWSt-Sätze und die Regulierungen des spanischen Verbraucher- und Nutzerschutzgesetz sehr gut für den Aufbau einer Geschäftsaktivität im elektronischen Handel. Das spanische Verbraucherschutzgesetzt vor, dass der Konsument über den Endpreis zuzüglich aller Steuern und Kosten vor Vertragsausführung informiert werden muss. Spanisches Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft Darüber hinaus schreibt das spanische Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft vor, dass Unternehmen die Preise ihrer Produkte oder Dienstleistungen klar angeben müssen. Aus der Preisaufstellung im E-Commerce muss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
Der Strafsenat des BGH hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, und mit Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, entschieden, dass die gezielte Verschleierung der Kostenpflichtigkeit von Internetdiensten als versuchter Betrug anzusehen ist. Wird auf einer Internetseite eine Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert, liegt nach Ansicht des BGH eine Täuschungshandlung vor. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung über die für den Nutzer entstehenden Kosten bei sorgfältiger Lektüre der Internetseite schließt hierbei eine Strafbarkeit nicht aus, da gerade darauf abgezielt wurde, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit der Nutzer der Seite auszunutzen. Der Angeklagte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Denn nach dem EuGH gelte die generelle Erlaubnis, Software-Lizenzen weiterverkaufen zu dürfen selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Bei dem Weiterverkauf komme es nach der Ansicht des EuGH nämlich nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf jeden Fall handele es sich um einen Verkauf, da die Software und ... weiter lesen