Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mailand
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch jetzt bekannt gegebene Urteile vom 1. Oktober 2015 insgesamt 70 Beamtinnen und Beamten der Städte Münster und Ibbenbüren sowie eines Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Entschädigung in Höhe von jeweils 100 Euro monatlich zugesprochen, weil ihre Besoldung bis zum 31. Mai 2013 gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß. Zur Begründung der Urteile gab das Gericht unter anderem an: Die von den Beklagten jeweils geschuldete Besoldung der Klägerinnen und Kläger habe bis einschließlich 31. Mai 2013 auf einer gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßenden gesetzlichen Grundlage beruht. Nach dem bis zum 31. ... weiter lesen
Zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 09. September 2015 – 7 ABR 69/13 – , juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage. Bei Verstößen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber diesen abmahnen oder kündigen. Wenn es um Betriebsratsmitglieder geht, ist das nicht so einfach der Fall, wenn die Betriebsratsmitglieder ausschließlich in Ausübung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtspflichten gehandelt haben. Fall. Im vorliegenden Fall ging es unter anderem darum, dass der Arbeitgeber dem Betriebsratsvorsitzenden eine Abmahnung erteilt hatte, deren Entfernung der Betriebsrat in der Folge ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen