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Rechtsanwalt für Bankrecht / Kapitalmarktrecht in Italien
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Kreditnehmer, der durch Täuschung zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft bürgerlichen Rechts verleitet worden ist, kann nach den Regeln des sogen. Einwendungsdurchgriffs (§ 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz) jedenfalls solange die Rückzahlung des zur Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts erhaltenen Kredits nicht verweigern oder die Erstattung bereits an den Kreditgeber geleisteter Zahlungen verlangen, wie er den Gesellschaftsbeitrittsvertrag nicht gekündigt hat. Eheleute hatten die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages über 82.585 DM verlangt, den sie mit der beklagten Bank zur Finanzierung ihrer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR geschlossen ... weiter lesen
Ein Darlehensnehmer kann seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht nur nach Jahren noch widerrufen, wenn er in einer Haustürsituation zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst worden ist und er nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist. Eine erneute Belehrung über das Widerrufsrecht durch die Bank zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei einer Prolongation des Darlehens, schließt die Ausübung des Widerrufsrechts nicht grundsätzlich aus. Er kann also trotz einer solchen nachgelieferten Belehrung und Verstreichen einer neuerlichen Widerrufsfrist im Einzelfall sich von seinen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der fünf Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben soll zunehmend von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt. Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben oder die Versicherungsleistung einfordern. ... weiter lesen