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Rechtsanwalt für Baurecht, privat in Italien
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Leitsatz:
Ein dingliches Wohnrecht an einer Eigentumswohnung umfasst mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch die Nutzung des dazu gehörigen Tiefgaragenstellplatzes
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 18.7.2001, Az. 4 U 1235/01
Hintergrund:
Der Kläger klagte gegen seine geschiedene Ehefrau auf Herausgabe eines Tiefgaragen-Stellplatzes. Die Beklagte verweigerte die Herausgabe, da sie sich zur Nutzung des Stellplatzes berechtigt fühlte. Ihr Besitzrecht stützte sie auf einen notariellen Vertrag, in dem ihr der Kläger schon vor langer Zeit ein dingliches Wohnrecht an der Eigentumswohnung eingeräumt hatte. So wurde es zwischen den Parteien in der Vergangenheit auch tatsächlich gehandhabt, d.h. der Kläger ... weiter lesen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Der für das Bau- und Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte im April 2002 entschieden, daß der Auftraggeber eines Bauvorhabens in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verlangen darf, daß der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung die im Baugewerbe vielfach übliche "Bürgschaft auf erstes Anfordern" stellt (Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01, Pressemitteilung Nr. 43/2002). Eine solche Klausel ist unwirksam. Der VII. Zivilsenat hatte jetzt darüber zu befinden, ob wegen der durch den ersatzlosen Wegfall ... weiter lesen
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in Bauverträgen zu entscheiden. Nach dieser vom Auftraggeber gestellten Klausel hatte der Auftragnehmer bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermine eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des vereinbarten Pauschalpreises für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen, insgesamt höchstens 10 % des Pauschalpreises eines Bauabschnittes. Der Pauschalpreis für das gesamte Bauvorhaben betrug 28,2 Mio. DM. Der Auftraggeber machte die Vertragsstrafe in voller Höhe von 2,82 Mio. DM geltend.
Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von früheren Urteilen entschieden, daß die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ... weiter lesen