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Karlsruhe. Bei der Berechnung vom pfändbaren Einkommen des Ehepartners bleibt das Mindestelterngeld von 300 Euro außen vor. Dies hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) mit Beschluss, der am Freitag, 18. März 2022 veröffentlicht wurde (Az. VII ZB 41/21) entschieden. Als Begründung nannten die Karlsruher Richter den besonderen Zweck der staatlichen Förderung.
Im streitigen Fall besaß eine Gläubigerin einen Pfändungstitel in Höhe von 5.125 Euro gegenüber dem Schuldner. Die Ehefrau des Schuldners befand sich in Elternzeit und bezog Elterngeld in Höhe von 509 Euro. Der ihr zustehende Bedarf belief sich auf 602 Euro.
Die Gläubigerin war der Ansicht, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Durch die Inkassozession wird der Zessionar ermächtigt, die abgetretene Forderung als eigene im eigenen Namen geltend zu machen; bei der Einziehungsermächtigung wird eine fremde Forderung geltend gemacht. Insoweit erlangt er bei der Zession dann das Recht, die Forderung einzuziehen; über die Forderung verfügen darf er jedoch nicht. Es besteht also ein Treuhandverhältnis, aufgrund dessen der Zessionar nach außen hin mehr Rechtsmacht erlangt, als nach innen. Dem Schuldner stehen hier im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Mahnverfahren ist ebenfalls als gerichtliches Verfahren anzusehen. Dieses soll zur einfachen und schnellen Durchsetzung von Forderungen verhelfen. Durch das Mahnverfahren soll eine Vollstreckung von Geldforderungen auch ohne die Erhebung einer Klage möglich sein. Dementsprechend wird am Ende auch kein Urteil ausgesprochen, sondern ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Zudem sind die Kosten insgesamt geringer, als sie in einem normalen Zivilprozess mit der Einreichung einer Klage werden können. Im Zusammenhang ... weiter lesen