Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Bozen
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Schadensersatz und Schmerzensgeld
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 14.12.2000, Az. 8 U 1072/00
- Busfahrer übersieht Fußgängerin: Schlimme Verletzungsfolgen
- 35.000 DM Schmerzensgeld (u.a. wegen Geruchs-Verlusts)
- Schmerzensgelderhöhend: Regulierungsverhalten der Versicherung
- Schmerzensgeldmindernd: Erhebliches Mitverschulden der verletzten Fußgängerin
Vorbemerkung:
Es geht um die Folgen eines Verkehrsunfalls, bei dem die damals 18-jährige Klägerin erheblich verletzt worden war. Beim Wenden hatte ein Omnibusfahrer die junge Frau, die gerade die Straße überqueren wollte, übersehen und sie überfahren. Die Klägerin erlitt u.a. ein offenes Schädelhirntrauma, eine Kontusionsblutung sowie einen Felsenbeinbruch. ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem jetzt verkündeten Berufungsurteil einem 12-jährigen Jungen ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 350.000 EUR zuerkannt (Az: 1 U 55/03). Unmittelbar nach seiner Geburt wurde der Junge in der Kinderklinik der beklagten Stadt fehlerhaft behandelt und ist deshalb sowohl geistig als auch körperlich schwerstbehindert. Er ist spastisch gelähmt, nahezu blind, wird niemals sprechen lernen und sein Leben lang auf umfassende Betreuung angewiesen sein. Nach Auffassung der Richter verlangen die besonders schwerwiegenden Gesundheitsschädigungen, unter denen der Kläger zu leiden hat, eine herausragende Geldentschädigung.
Das Landgericht Braunschweig hatte in erster Instanz ein ... weiter lesen
Ende November 2002 joggte der spätere Kläger im Perlacher Forst. Die Beklagte ging mit ihren beiden einjährigen, weder angeleinten, noch mit einem Maulkorb versehenen Rottweilern spazieren; die Tiere hatten bereits zwei Wochen vorher eine Spaziergängerin angefallen und sie am Arm verletzt. Als die Rottweiler den ihnen entgegen laufenden Kläger wahrnahmen, rissen sie sich von der Leine los, sprangen den Kläger an und verletzten ihn durch Bisse in den rechten Unterarm und den linken Unterschenkel. Unter anderem trug der Kläger eine ca. 5 cm lange und 5 cm tiefe Bisswunde im Arm, einen Hautdurchbiss von 3 mm Durchmesser im Unterschenkel sowie 5 x 5 cm großflächige Hautablederungen davon. Die Verletzungen führten zu einer 4-wöchigen ... weiter lesen