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Rechtsanwalt für Strafrecht in Italien
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Italien
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Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Beschwerdeführers (Bf), der sich gegen das Überschreiten der Zweijahresfrist bei der turnusmäßigen Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung wendet, stattgegeben und festgestellt, daß die Fristüberschreitung das Grundrecht des Bf auf Freiheit der Person (Art. 2 Absatz 2 Satz 2 GG) verletzt. 1. Zum Sachverhalt: Der Bf wurde seit 1976 mehrfach wegen Körperverletzungen, sexueller Nötigungen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigungen verurteilt. Seit 1993 befand er sich erneut in Untersuchungs- und Strafhaft. Seit Januar 2001 wird die Sicherungsverwahrung vollzogen. Die Strafvollstreckungskammer hat ... weiter lesen
Vor dem Landgericht Hamburg wurde ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen einen Rechtsanwalt geführt. Dieser hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzen trationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. In einer ersten Hauptverhandlung war der Angeklagte mit Rücksicht auf die mit den Äußerungen verbundene Verteidigertätigkeit aus Rechtsgründen freigesprochen worden. Den Freispruch hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Grundsatzurteil vom 10. ... weiter lesen
Das Landgericht Oldenburg hatte die Angeklagten, zwei ortsansässige Rechtsanwälte, nach einer Hauptverhandlung von über 100 Tagen Dauer u.a. wegen neunfacher Beihilfe zum Betrug zu Freiheitsstrafen von fünf bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt und ihnen die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für mehrere Jahre untersagt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten ein Kaufmann und seine Mittäter in neun Fällen verschiedene Kreditinstitute jeweils durch Täuschung über den Wert eines Grundstücks und die Werthaltigkeit von Sicherheiten zur Gewährung von Darlehen veranlaßt und die durch die "Überfinanzierung" erlangten Beträge für sich vereinnahmt. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Kredite alsbald nicht mehr bedient, so daß die ... weiter lesen