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Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht in Bozen (Südtirol)
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Wird eine Straftat begangen, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht, so kann das Gericht ein Fahrverbot für eine Dauer von 1 – 3 Monaten verhängen, § 44 StGB. Von diesem Fahrverbot wird besonders bei Trunkenheitsfahrten Gebrauch gemacht.
Das Verhängen eines Fahrverbots dient hauptsächlich erzieherischen Zwecken. Sie soll weitere Straftaten dieser Art vorbeugen. Das Fahrverbot ist also eine „Besinnungsstrafe“ und dient nicht primär der Gefahrenabwehr, wie es bei der Entziehung der Fahrerlaubnis der Fall ist.
In Ausnahmefällen kann von dieser „ Erziehungsmaßnahme“ in Form des Fahrverbots abgesehen werden. Dies ist zum ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat heute über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in Unfallhaftpflichtprozessen entschieden (Urteil v. 15.05.2018 – VI ZR 233/17) . Das Urteil selbst ist zwar noch nicht veröffentlicht, aus der diesbezüglichen Pressemitteilung (Nr. 88/2018) lässt sich jedoch die Entscheidung des BGH bereits entnehmen.
Der Ausgangssachverhalt:
Der Kläger nahm den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung zur Zahlung seines Schadens in Anspruch. Die Fahrzeuge der Parteien waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen ... weiter lesen
Der aktuelle Bußgeldkatalog 2018 für die wichtigsten Verstöße gegen die StVO.
1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder
a) innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h: 15 €
11-15 km/h: 25 €
16-20 km/h: 35 €
21-25 km/h: 80 € + 1 Punkt
26-30 km/h: 100 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*
31-40 km/h: 160 € + 2 Punkt; 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h: 200 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 280 € + 2 Punkte; 2 Monat Fahrverbot
61-70 km/h: 480 € + 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 680 € + 2 Punkte, 3 ... weiter lesen
