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Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht in Italien
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Italien
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Der aktuelle Bußgeldkatalog 2018 für die wichtigsten Verstöße gegen die StVO.
1) Überschreitung der Geschwindigkeit: Pkw (ohne Anhänger) und Motorräder
a) innerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h: 15 €
11-15 km/h: 25 €
16-20 km/h: 35 €
21-25 km/h: 80 € + 1 Punkt
26-30 km/h: 100 € + 1 Punkt; (1 Monat Fahrverbot)*
31-40 km/h: 160 € + 2 Punkt; 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h: 200 € + 2 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 280 € + 2 Punkte; 2 Monat Fahrverbot
61-70 km/h: 480 € + 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 680 € + 2 Punkte, 3 ... weiter lesen
Mehr als 2 Millionen Autounfälle ereigneten sich im Jahr 2008 in Deutschland im Straßenverkehr. Dabei wurden 4.482 Personen getötet und 409.066 verletzt. Bei den meisten Autounfällen gab es nur einen Sachschaden. Es ist bei einem Autounfall zu unterscheiden, ob es sich um einen Autounfall mit Sachschaden, Personenschaden oder Todesfall handelt. Wurden bei dem Autounfall Personen verletzt, ist u.a. zu klären, wie hoch das Schmerzensgeld und der daraus resultierende Schadensersatzanspruch der Verletzten ist.
Ging der Autounfall glimpflich aus, entstand nur Sachschaden, gilt es diesen vollumfänglich ersetzt zu bekommen. Was dem durch einen Autounfall Geschädigten zusteht, weicht häufig von dem ... weiter lesen
Wird eine Straftat begangen, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht, so kann das Gericht ein Fahrverbot für eine Dauer von 1 – 3 Monaten verhängen, § 44 StGB. Von diesem Fahrverbot wird besonders bei Trunkenheitsfahrten Gebrauch gemacht.
Das Verhängen eines Fahrverbots dient hauptsächlich erzieherischen Zwecken. Sie soll weitere Straftaten dieser Art vorbeugen. Das Fahrverbot ist also eine „Besinnungsstrafe“ und dient nicht primär der Gefahrenabwehr, wie es bei der Entziehung der Fahrerlaubnis der Fall ist.
In Ausnahmefällen kann von dieser „ Erziehungsmaßnahme“ in Form des Fahrverbots abgesehen werden. Dies ist zum ... weiter lesen