Jürgen Hägele
Rechtsanwalt
10777 Berlin (Schöneberg)
Deutschland
Rechtsanwalt
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Immer mehr Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten reglementieren die Vergabe von Studienplätzen mit immer höheren Anforderungen und Hürden. Bei der Studienplatzklage geht es in der Regel um die Frage, ob in Ihrem Wunschfach – über die festgesetzte Zulassungszahl hinaus – zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen.
Entscheidend ist hierbei die Aufnahmekapazität der jeweiligen Hochschule und die Frage, wie möglicherweise nicht genutzte Plätze verteilt werden. Normalerweise kommt es dann nicht auf Durchschnittsnoten oder Wartezeiten an.
Im Erfolgsfall würden Sie also niemandem einen Studienplatz wegnehmen, sondern lediglich Ihr Grundrecht auf freie Berufswahl in Anspruch nehmen. Selbstverständlich kann ich dabei auch über Berlins Grenzen hinaus für Sie tätig werden und bundesweit Klagen gegen Universitäten und Fachhochschulen führen.