Jugendhilferecht
Das Jugendhilferecht unterstützt die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg in das Erwachsenenleben. Das Jugendhilferecht ist das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe. Die Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern, die Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit unterstützen und beraten, aber auch Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen. Es geht also alles in allem um das Kindeswohl – der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität. Dieses Rechtsgebiet umfasst damit ein sehr breites Spektrum, und man kann auf vielfältige Weise mit dem Jugendhilferecht in Berührung kommen. Das beginnt mit dem Recht auf einen Kita-Platz, setzt sich fort über die sozialpädagogische Familienhilfe bis hin zum Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Wenn Sie selber in ein familienrechtliches Verfahren involviert sind ist es sehr ratsam, einen Rechtsanwalt für Jugendhilferecht mit der Interessenvertretung zu beauftragen. Dieser wird Sie – wenn es beispielsweise um Unterhalt und Sorgerecht geht – kompetent beraten und vertreten können. Dabei wird das Wohl der Kinder an erster Stelle stehen und der Einsatz eines solchen qualifizierten Juristen ist dabei sehr hilfreich.
Auch wenn es um Pflegschaft oder Vormundschaft für Kinder und Jugendliche geht, ist ein Anwalt für Jugendhilferecht der richtige Ansprechpartner. Er kann Ihre Fragen beantworten und Sie gegenüber den jeweiligen Behörden sachkundig vertreten. Er ist es gewohnt, derartigen Schriftverkehr zu führen und weiß, welche Vorschriften zu beachten sind und welche Gesetzgebung in Frage kommt. Gerade bei den wichtigen Belangen, die die eigenen Kinder betreffen, ist es von großer Bedeutung, eine qualifizierte rechtliche Beratung zu erhalten und so die Interessen und die Rechte der eigenen Kinder zu wahren.