Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Betzdorf zum Schwerpunkt „Jugendstrafrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Betzdorf / Jugendstrafrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Jugendliche und der Heranwachsende erfahren in dem Strafprozess eine besondere Behandlung.
Es gibt erhebliche Unterschiede zum „Erwachsenenstrafrecht“.
Der entscheidende Vorteil des Jugendstrafrechts für den Jugendlichen ist, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht und nicht die Strafe.
Hier ist auch schon der wesentlichste Unterschied: Die „Strafhöhe“ im Jugendstrafrecht.
Es gibt keinen festen Strafrahmen für das jeweilige Delikt.
Nimmt man zum Beispiel an, dass ein Erwachsener mit einer „nicht geringen Menge“ an Betäubungsmitteln verurteilt wird, so sieht das Gesetz mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor.
Für den Jugendlichen gilt ... weiter lesen
Warnschussarrest
Sinnvoller Schuss vor den Bug oder doch nur vorgezogene unnötige Strafe
Die härteste Bestrafung vor Gericht, welche einen Jugendlichen treffen kann, ist die Jugendstrafe.
Sie ist im eigentlichen Sinne eine Haftstrafe und hebt sich daher deutlich von den sonstigen möglichen Bestrafungen im Jugendstrafrecht, den Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln, ab.
Sie darf nur wegen so genannter schädlicher Neigungen oder wegen der besonderen Schwere der Schuld verhängt werden gemäß § 17 Abs. 2 JGG.
Freilich darf diese Strafe gemäß § 21 JGG zur Bewährung ausgesetzt werden. Des Weiteren kann eine Bewährung für die Bewährung ... weiter lesen
„Kuschelkurs" für jugendliche Straftäter? Diese Diskussion beschäftigt zur Zeit die Gemüter. Auch wenn eine Verschärfung des Jugendstrafrechts durch den Gesetzgeber nicht (so schnell) kommt, haben jugendliche Straftäter momentan durch die gegenwärtige öffentliche Debatte seitens der Justiz mit einer deutlich härteren Gangart und seitens der Medien mit einer verstärkten Aufmerksamkeit zu rechnen.
Ziel des gegenwärtigen Jugendstrafrechts in Deutschland ist, auf den Jugendlichen so einzuwirken, dass er die Verwerflichkeit seiner Tat einsieht und nicht wieder straffällig wird. Hierzu werden für strafmündige Jugendliche von 14 bis 18 und je nach Einzelfall ... weiter lesen
Auch wenn die Vorschrift von § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Strafbarkeit für Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren vorsieht, haben straffällig gewordene Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Freifahrschein in einen rechtsfreien Raum.
Selbst wenn die Strafmündigkeitsgrenze den Staatsanwalt an einer klassischen strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung hindert, kann ein Ermittlungsverfahren (das in der Praxis oft auch bei unter 14-Jährigen durchgeführt wird!) juristische Konsequenzen haben, wenn eine Tatbeteiligung des Kindes festgestellt wird.
Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können bspw. freiheitsbeschränkende bzw. -entziehende Maßnahmen ... weiter lesen