Kampfhunde
Als Kampfhunde oder auch Listenhunde werden bestimmte Rassen bezeichnet. So gehören der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und der Staffordshire Terrier zu der Sorte Hunde, die gerne als Kampfhunde bezeichnet werden. Sie wirken durch ihre massigen Körper häufig bedrohlich. Wenn Sie sich ein solches Tier anschaffen möchten, sollten Sie im Vorfeld bereits bedenken, dass es zu gewissen Problemen kommen kann.
Am besten informieren Sie bereits bevor Sie sich einen Kampfhund in Ihr Zuhause holen bei einem Rechtsanwalt für Kampfhunde über die genauen Rechte und Pflichten, die als Hundehalter auf Sie zukommen können. Ein Anwalt, der sich häufig mit diesem juristischen Bereich beschäftigt, kann Ihnen schon vor der Anschaffung eines so genannten Listenhundes sehr hilfreiche Informationen liefern. Es sind gewisse Vorschriften zu beachten, die zum Teil ganz anders aussehen, als wenn Sie sich einen Hund anschaffen, der nicht unter die Bezeichnung „Kampfhund“ fällt.
Auch wenn es im Umgang mit anderen Menschen, die ein solches Tier besitzen, zu Problemen kommt, können Sie sich bei einem Anwalt für Kampfhunde über Ihre Rechte gegenüber dem Hundehalter informieren. Vielfach gibt es besondere Auflagen, die der Hundehalter zu beachten und zu erfüllen hat. Wenn Sie sich selber nicht sicher sind, ob der Halter dieses Kampfhundes diese Auflagen beachtet, kann Ihnen ein Anwalt für Kampfhunde weiterhelfen. Gerade wenn es in einem Fall durch den Angriff eines Kampfhundes zu einem Personenschaden für Sie gekommen ist, ist dieser Jurist der richtige Ansprechpartner für Sie. Er hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gegen den Hundehalter geltend zu machen und diese notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Hierbei kann es sich um Schmerzensgeldansprüche handeln oder auch um Ansprüche auf Schadensersatz.