Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Kaiserslautern - Kapitalanlagerecht
Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Kapitalanlagerecht Bad Kreuznach
- Anwalt Kapitalanlagerecht Germersheim
- Anwalt Kapitalanlagerecht Mannheim
- Anwalt Kapitalanlagerecht Heidelberg
- Anwalt Kapitalanlagerecht Karlsruhe
- Anwalt Kapitalanlagerecht Leimen
- Anwalt Kapitalanlagerecht Mainz
- Anwalt Kapitalanlagerecht Saarbrücken
- Anwalt Kapitalanlagerecht Schwetzingen
- Anwalt Kapitalanlagerecht Wiesbaden
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Am gestrigen Tage hat das Landgericht Hamburg einem Kunden der Hamburger Sparkasse Schadensersatz wegen Falschaufklärung beim Kauf von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. zugesprochen. Der Kunde erhält demnach sein, in diese mittlerweile wertlosen Zertifikate investiertes Geld vollumfänglich zurück. Die Hamburger Sparkasse hat zwar angekündigt, gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Berufung einlegen zu wollen. Nichts desto trotz ist diese Entscheidung als Weg weisend zu bezeichnen, insbesondere da sie sich in zahlreiche anlegerfreundliche Gerichtsentscheidungen, nicht zuletzt auch des Bundesgerichtshofes, einreiht, meint Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der ... weiter lesen
Mit zwei aktuellen Entscheidungen vom 29.10. 2010 - 2 U 208/09 und vom 30.11.2010 - 6 U 2/10 - hat das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt, dass in den Vertrieb von Fondsanlagen eingebundene Banken in jedem Falle verpflichtet sind, Zahlungen offen zu legen, welche sie von der Fondsgesellschaft oder dem von dieser eingesetzten Vertriebsunternehmen für den erfolgreichen Vertrieb der Fondsanteile erhält. Nach Auffassung des Oberlandesgericht Stuttgart ist es dabei unerheblich, ob die ihren Kunden beratende Bank Vergütungen aus dem Ausgabeaufschlag, aus Verwaltungskosten oder der von dem Kunden selbst geleisteten Einlage erhalten hat. Auch sei nicht entscheidend, ob die Zahlung von der Bank an die Fondsgesellschaft ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung vom 17.01.2011 - III ZR 144/10 die Haftung eines Anlagevermittlers geschlossener Immobilienfondsanlagen präzisiert. Im vorliegenden Falle hat der Anlagevermittler die streitgegenständliche Immobilienfondsanlage zum einen anhand des Verkaufsprospekts und zum anderen anhand einer von ihm bei der Fondsinitiatorin in Auftrag gegebenen persönlichen Modell-Berechnung erläutert. Nach Auffassung des BGH hätte der Anlagevermittler die von ihm betreuten Anleger darauf aufmerksam machen müssen, dass die Modellberechnung unzutreffend bzw. zumindest missverständlich sei. Denn ein Vermittler, der eine Anlage anhand eines ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur Privatpersonen sondern auch Institutionen können von einer Vermögensverwaltung Gebrauch machen, welche im Allgemeinen alle Vermögensgegenstände erfassen kann. Das bedeutet, dass neben Bargeld, Wertpapieren oder Gesellschaftsbeteiligungen auch Immobilien oder Kunstgegenstände als mögliche Gegenstände der Vermögensverwaltung in Frage kommen können. Grundsätzlich darf es sich nur nicht um eine einmalige Dienstleistung handeln, sie sollte auf einen längeren Zeitraum ... weiter lesen
Anleger, welche vor dem 31.12.2001 geschlossene Fondsanlagen (Immobilienfonds, Medienfonds, Schifffonds usw.) oder aber Schrottimmobilien erworben haben, müssen noch in diesem Jahre ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, um den Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern. Schadensersatzansprüche gegen solche Anlagen finanzierende Banken, Anlagevermittler und Anlageberater und andere haftende Personen verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt jedoch erst zum Ende des Jahres zu laufen, in welchem der geschädigte Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, also von der Falschberatung und dem Anspruchsgegner, ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter dem 12.05.2009 - XI ZR 586/07 erneut über die Frage der Aufklärung über Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) entschieden. Ausweislich der von dem BGH herausgegebenen Pressemitteilung ist davon auszugehen, dass sich durch diese Entscheidung die Erfolgsaussichten ge-schädigter Anleger auf Rückzahlung des in Zertifikate oder Fondsanlagen investierten Geldes aufgrund einer nicht erfolgten Aufklärung über Rückvergütungen wesentlich verbessert hat. Der BGH hat bereits unter dem 19.12.2006 in seiner Kick-Back-Entscheidung klargestellt, dass Bankkunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden müssen. Bei ... weiter lesen
Seit geraumer Zeit steht die Firma Prokon in der medialen Kritik. Beispielsweise steht der Vorwurf eines Schneeballsystems im Raum, der von dem Unternehmen allerdings energisch zurückgewiesen wird. Mutmaßlich hat diese teilweise massive Kritik zahlreiche Anleger verunsichert und dazu veranlasst, dem Unternehmen den Rücken zu kehren und ihre Genussrechte zu kündigen. Dass Genussrechtsinhaber ihre Genussrechte kündigen und ihr Geld angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe zurückfordern muss nicht unbedingt Anlass zur Beunruhigung geben. Besorgniserregend ist auch nicht zwingend, dass offensichtlich nun das Unternehmen aktiv versucht Genussrechtsinhaber dazu zu bewegen, von ihrer ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof setzt seine anlegerfreundliche Rechtsprechung weiter fort. Nach seiner Entscheidung vom 29.06.2010 - XI ZR 104/08 hat der BGH nunmehr in verschiedenen weiteren Urteilen am 11.01.2011 die Aufklärungspflichten von Banken, die für ihre Kunden die Finanzierung sog. Steuersparmodelle übernehmen und damit seine Entscheidung aus dem Juni 2010 bestätigt. Im Einzelfall sind Banken demnach verpflichtet, ihre Kunden auf ihr erkennbare arglistige Täuschungen durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen, sehr häufig auch als Schrottimmobilien bezeichnet, ungefragt hinweisen. Dies ist insbesondere dann der Fall, ... weiter lesen
Viele der ca. 40.000 Geschädigten der Pleite der Lehman Brothers Bank haben die Hoffnung auf Rückzahlung ihres „verlorenen" Geldes verloren. Insbesondere nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im November 2008, die von interessierten Kreisen als Grundsatzurteil „mißbraucht" worden ist, wurde Zertifikatsgeschädigten versucht zu suggerieren, dass die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die, diese hochspekulativen Wertpapiere vertreibenden Banken aussichtslos sei. Viele der geschädigten Anleger zeigten sich dementsprechend an den Entschädigungsangeboten verschiedener Banken, z.B. der Citibank und der Hamburger Sparkasse interessiert, die ihnen zumindest Rückzahlungen in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Portfolio der IVG Immobilien AG umfasst auch den geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin"). Die Investition in solch einen geschlossenen Immobilienfonds kann sich als äußerst gefahrenreich darstellen. Im Regelfall haften die Gesellschafter als Unternehmer. Dadurch kann für sie die Gefahr eines Totalverlustes ihrer Anlage bestehen. Der Fonds, welcher im Jahr 2007 aufgelegt wurde, beteiligt sich an einem Bürogebäude in London. Probleme sollen wohl die ... weiter lesen
Am 15. September 2009 jährt sich der Tag des Zusammenbruchs der bis dato größten Investmentbank der Welt, der Lehman Brothers Bank. Dieses Ereignis kann als vorläufiger Höhepunkt einer beispiellosen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bezeichnet werden. Tausende von deutschen Anlegern haben die Auswirkungen des Zusammenb-ruchs dieser amerikanischen Investmentbank schmerzlich zu spüren bekommen. Mutmaßlich 40.000 bis 50.000 deutsche Bankkunden haben auf Anraten ihrer Berater Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft der Lehman Brothers Bank in der vermeintlichen Gewissheit erworben, sich für eine sichere und rentable Geldanlage entschieden zu haben. Von möglichen ... weiter lesen
Die Finanzmarktkrise hat vielen Anlegern offenbart, dass die ihnen von ihren Bankberatern als sicher und risikolos empfohlenen Geldanlagen oftmals hochspekulative Anlagen mit erheblichen Risiken, bis hin zum Totalverlust, sind. In besonderer Weise gilt dies neben Lehman-Anlegern und anderen Zertifikats-geschädigten für Anleger, die mit ihrer Bank sog. Zinssatz- und Währungsswaps eingegangen sind. Zinssatz- und Währungsswaps zeichnen sich durch folgende Konstruktion aus. Bankkunde und Bank vereinbaren eine Wette auf die Entwicklung zweier Wäh-rungen. Es wird eine Vereinbarung zwischen Bank und Bankkunde geschlossen, nach welcher sich beide Seiten verpflichten, zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden ... weiter lesen