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Am 15. September 2009 jährt sich der Tag des Zusammenbruchs der bis dato größten Investmentbank der Welt, der Lehman Brothers Bank. Dieses Ereignis kann als vorläufiger Höhepunkt einer beispiellosen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bezeichnet werden. Tausende von deutschen Anlegern haben die Auswirkungen des Zusammenb-ruchs dieser amerikanischen Investmentbank schmerzlich zu spüren bekommen. Mutmaßlich 40.000 bis 50.000 deutsche Bankkunden haben auf Anraten ihrer Berater Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft der Lehman Brothers Bank in der vermeintlichen Gewissheit erworben, sich für eine sichere und rentable Geldanlage entschieden zu haben. Von möglichen ... weiter lesen
Seit geraumer Zeit steht die Firma Prokon in der medialen Kritik. Beispielsweise steht der Vorwurf eines Schneeballsystems im Raum, der von dem Unternehmen allerdings energisch zurückgewiesen wird. Mutmaßlich hat diese teilweise massive Kritik zahlreiche Anleger verunsichert und dazu veranlasst, dem Unternehmen den Rücken zu kehren und ihre Genussrechte zu kündigen. Dass Genussrechtsinhaber ihre Genussrechte kündigen und ihr Geld angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe zurückfordern muss nicht unbedingt Anlass zur Beunruhigung geben. Besorgniserregend ist auch nicht zwingend, dass offensichtlich nun das Unternehmen aktiv versucht Genussrechtsinhaber dazu zu bewegen, von ihrer ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof setzt seine anlegerfreundliche Rechtsprechung weiter fort. Nach seiner Entscheidung vom 29.06.2010 - XI ZR 104/08 hat der BGH nunmehr in verschiedenen weiteren Urteilen am 11.01.2011 die Aufklärungspflichten von Banken, die für ihre Kunden die Finanzierung sog. Steuersparmodelle übernehmen und damit seine Entscheidung aus dem Juni 2010 bestätigt. Im Einzelfall sind Banken demnach verpflichtet, ihre Kunden auf ihr erkennbare arglistige Täuschungen durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen, sehr häufig auch als Schrottimmobilien bezeichnet, ungefragt hinweisen. Dies ist insbesondere dann der Fall, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur Privatpersonen sondern auch Institutionen können von einer Vermögensverwaltung Gebrauch machen, welche im Allgemeinen alle Vermögensgegenstände erfassen kann. Das bedeutet, dass neben Bargeld, Wertpapieren oder Gesellschaftsbeteiligungen auch Immobilien oder Kunstgegenstände als mögliche Gegenstände der Vermögensverwaltung in Frage kommen können. Grundsätzlich darf es sich nur nicht um eine einmalige Dienstleistung handeln, sie sollte auf einen längeren Zeitraum ... weiter lesen
Anleger, welche vor dem 31.12.2001 geschlossene Fondsanlagen (Immobilienfonds, Medienfonds, Schifffonds usw.) oder aber Schrottimmobilien erworben haben, müssen noch in diesem Jahre ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen, um den Eintritt der Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern. Schadensersatzansprüche gegen solche Anlagen finanzierende Banken, Anlagevermittler und Anlageberater und andere haftende Personen verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt jedoch erst zum Ende des Jahres zu laufen, in welchem der geschädigte Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, also von der Falschberatung und dem Anspruchsgegner, ... weiter lesen
Seit Monaten beherrscht die Finanzkrise die Schlagzeilen in allen Medien. Hauptkritikpunkt in der medialen Öffentlichkeit ist das nicht selten als „zügellos" bezeichnete Gewinnstreben der Banken. Über die Maßlosigkeit der Bankenbranche rückt dabei immer mehr in den Blick-punkt der Diskussion, dass Banken durch die Vermittlung bzw. den Verkauf von Anlageprodukten oftmals in erheblichem Maße zu Lasten ihrer Kunden wirtschaftlichen Nutzen ziehen, vielfach ohne Kenntnis des Kunden. Insbesondere Fondsgesellschaften (z.B. Immobilienfonds, Medienfonds) aber auch Emittenten von Zertifikaten (z.B. Lehman Zertifikaten) vertreiben ihre Anlageprodukte über Banken. Diese erhalten von der ... weiter lesen
Inhaber von Anteilen offener Immobilienfonds sind verunsichert. Das gilt insbesondere für Inhaber von Anteilen an den offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P 2 Value" (WKN: A0F6G8), „Premium Management Immobilien-Anlagen" (WKN: A0ND6C) und „Degi Europa" (WKN: 980780). Bei der Fondsanlage „Premium Management Immobilien-Anlagen", einem sog. Dachfonds, ist zwischenzeitlich die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt worden. Bei den anderen beiden offenen Immobilienfonds „Morgan Stanley P 2 Value" und „DEGI Europa" wurde nach Ausschöpfen der auf maximal 2 Jahre befristeten Aussetzungsfrist die Auseinandersetzung des Fondsvermögens beschlossen. Anleger dieser Fonds haben ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter dem 12.05.2009 - XI ZR 586/07 erneut über die Frage der Aufklärung über Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) entschieden. Ausweislich der von dem BGH herausgegebenen Pressemitteilung ist davon auszugehen, dass sich durch diese Entscheidung die Erfolgsaussichten ge-schädigter Anleger auf Rückzahlung des in Zertifikate oder Fondsanlagen investierten Geldes aufgrund einer nicht erfolgten Aufklärung über Rückvergütungen wesentlich verbessert hat. Der BGH hat bereits unter dem 19.12.2006 in seiner Kick-Back-Entscheidung klargestellt, dass Bankkunden über den Anfall und die Höhe sog. Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden müssen. Bei ... weiter lesen
In den vergangenen Monaten mussten viele tausend Anleger die bittere Erfahrung machen, von ihren Bankberatern in der Vergangenheit falsch beraten worden zu sein. Als absolut sicher, mit fester jährlicher Verzinsung angepriesene Produkte, die auch noch einen vertrauenserweckenden Namen, nämlich „Zertifikat", tragen, entpuppten sich auf einmal als hochriskante, spekulative Anlagen, als undurchsichtige Wetten auf Kursverläufe einzelner Aktien oder Aktienindizes, bei denen man als Anleger einen Teil oder sogar das gesamte investierte Geld verlieren kann. Am schwersten hat es ca. 40.000 deutsche Bankkunden getroffen, die von ihren Kundenberatern u.a. bei den Sparkassen, der Dresdner Bank und der Citibank, Zertifikate ... weiter lesen
Viele der ca. 40.000 Geschädigten der Pleite der Lehman Brothers Bank haben die Hoffnung auf Rückzahlung ihres „verlorenen" Geldes verloren. Insbesondere nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im November 2008, die von interessierten Kreisen als Grundsatzurteil „mißbraucht" worden ist, wurde Zertifikatsgeschädigten versucht zu suggerieren, dass die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die, diese hochspekulativen Wertpapiere vertreibenden Banken aussichtslos sei. Viele der geschädigten Anleger zeigten sich dementsprechend an den Entschädigungsangeboten verschiedener Banken, z.B. der Citibank und der Hamburger Sparkasse interessiert, die ihnen zumindest Rückzahlungen in ... weiter lesen
Die Finanzmarktkrise hat vielen Anlegern offenbart, dass die ihnen von ihren Bankberatern als sicher und risikolos empfohlenen Geldanlagen oftmals hochspekulative Anlagen mit erheblichen Risiken, bis hin zum Totalverlust, sind. In besonderer Weise gilt dies neben Lehman-Anlegern und anderen Zertifikats-geschädigten für Anleger, die mit ihrer Bank sog. Zinssatz- und Währungsswaps eingegangen sind. Zinssatz- und Währungsswaps zeichnen sich durch folgende Konstruktion aus. Bankkunde und Bank vereinbaren eine Wette auf die Entwicklung zweier Wäh-rungen. Es wird eine Vereinbarung zwischen Bank und Bankkunde geschlossen, nach welcher sich beide Seiten verpflichten, zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden ... weiter lesen
Am gestrigen Tage hat das Landgericht Hamburg einem Kunden der Hamburger Sparkasse Schadensersatz wegen Falschaufklärung beim Kauf von Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. zugesprochen. Der Kunde erhält demnach sein, in diese mittlerweile wertlosen Zertifikate investiertes Geld vollumfänglich zurück. Die Hamburger Sparkasse hat zwar angekündigt, gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Berufung einlegen zu wollen. Nichts desto trotz ist diese Entscheidung als Weg weisend zu bezeichnen, insbesondere da sie sich in zahlreiche anlegerfreundliche Gerichtsentscheidungen, nicht zuletzt auch des Bundesgerichtshofes, einreiht, meint Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der ... weiter lesen