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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Anlageberatung Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau hatten sich im Büro des beklagten Anlageberaters über Steuersparmodelle beraten lassen. Der Beklagte empfahl ausschließlich zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nr. 27, zu erwerben. Dabei stellte der Beklagte den Fondserwerb als „sichere Sache“ dar, ohne auf die Gefahr des Totalverlustes bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem erweckte er wahrheitswidrig den Eindruck, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von 10 % jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nicht nur die geringe Nachfrage an Schiffstransporten, sondern auch das Überangebot an Transportkapazität führte wohl zu niedrigen Charterraten. Der vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegte DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory soll im Jahr 2011 nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielt haben. Beträchtliche Charterrückstände seien die Folge. Dieser Umstand könnte für Anleger kritische Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise nicht ausführbare Ausschüttungen. 45,2 Mio. Euro haben die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erklären: Gegen die Prospektverantwortliche, die "Debi Select Flex Fonds GbR" soll nun von dem Gericht ein erstes Prospekthaftungsurteil erlassen worden sein. Die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche sollen zur Rückabwicklung sämtlicher Beteiligungen verurteilt worden sein. Damit müsse die Beklagte den Anlegern zunächst sämtliche Einlagen zurückerstatten. Außerdem sollen die Anleger von sämtlichen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freigestellt werden. Das Urteil soll mit der Begründung ergangen sein, dass bei ... weiter lesen
BGH zu den Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Art der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto als grob fahrlässig anzusehen ist. Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Sparkasse ein Girokonto. Während einer Auslandsreise ließ sie die ec-Karte in ihrer Wohnung auf ihrem Schreibtisch in einem unverschlossenen Behältnis zwischen Briefen und Notizen zurück. Die Originalmitteilung der Geheimnummer befand sich in einer Plastikhülle zusammen mit zahlreichen anderen Papieren, insbesondere Visitenkarten, ... weiter lesen
Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet. Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, habe die Peseus Invest und Vermögen AG Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch die kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Dieses unerlaubt betriebene Einlagengeschäft müsse sie durch die vollständige Rückzahlung des Genussrechtekapitals an die Anleger unverzüglich ... weiter lesen
München (jur). Onlineshops dürfen für die Bezahlung per „Sofortüberweisung“ oder mit PayPal keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Das hat das Landgericht München I in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13. Dezember 2018 entschieden (Az.: 17 HK O 7439/18). Es gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Reiseunternehmen statt. Das beklagte Unternehmen bietet seine Fernbus-Reisen auch im Internet an. Bei Zahlung per „Sofortüberweisung“ oder mit PayPal wurde zusätzlich zum Reisepreis eine weitere Gebühr fällig. Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale. Beide Zahlarten basierten letztlich auf einer SEPA-Lastschrift. Laut ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement des SEB Immoinvest habe schon im Mai diesen Jahres bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben, dass erste Ausschüttungen im Juni erfolgen sollten. Es soll geplant gewesen sein, insgesamt 1,2 Milliarden Euro an die Anleger auszuschütten. An die meisten Anleger soll eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 € pro Anteil erfolgt sein. Weitere halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger seien bis zur endgültigen Abwicklung am 30.04.2017 geplant. Jedoch herrscht bei vielen Anlegern ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die wirtschaftliche Entwicklung der fünf Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben soll zunehmend von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Dies liege insbesondere an den neuerlichen Veränderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt. Die fünf Prorendita Fonds legten Kapital in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie bezahlen die Beiträge der Versicherungsnehmer und können dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben oder die Versicherungsleistung einfordern. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die FIHM Fonds und Immobilien Holding gehört wohl zu ca. 86% der Dicio GmbH. Der Hauptaktionär der Dicio GmbH ist die S&K Gruppe, welche aufgrund der bei ihr durchgeführten Großrazzia vor mehreren Monaten in den Fokus geraten war. Ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding möglicherweise eine Folge dessen ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Zur FIHM Fonds und Immobilien Holding gehören die Emissionshäuser SHG Innovative Fondskonzepte und Next Generation Funds ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter ... weiter lesen