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Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen über Immobilienfinanzierungen sind fehlerhaft, vor allem in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010, davor und danach u.U. auch (unter besonderen Voraussetzungen). Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Darlehnsnehmer kann auch heute noch seinen Vertrag widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freigabe der Sicherheiten.Man spricht auch vom sog. “ewigen” Widerrufsrecht, weil die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat. Auch wenn sehr viele Belehrungen über das Widerrufsrecht in den Darlehensverträgen fehlerhaft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 scheint sich dieser mit zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds einzureihen. Viele dieser Fonds leiden derzeit an großen Schwierigkeiten und wurden erst jüngst geschlossen oder befinden sich teilweise bereits in der Liquidation. Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile des Target Return ausgesetzt worden sein. Nun sei angekündigt worden, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die IVG Immobilien AG steckt augenscheinlich in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Bis zum 30. Juli sollen die Kreditgeber nun entscheiden, ob sie dem Sanierungsplan für den angeschlagenen Immobilienkonzern zustimmen. Dieser sieht offenbar vor, die Kredite gegen Aktien zu tauschen. Sollte diese so genannte "debt-equity-swap" scheitern, käme er voraussichtlich zu einem Schutzschirmverfahren für die IVG. Das kündigte IVG-Vorstandschef Wolfgang Schäfers gegenüber dem Handelsblatt in der Ausgabe vom ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss. Hieraus lässt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ein aufklärungspflichtiger Interessenkonflikt entnehmen, der dem vergleichbar sei, welchen der BGH bereits bei der Einpreisung eines sog. anfänglichen negativen Marktwertes bei Swap-Geschäften (BGH, Urt. v. 22.03.2011 - XI ZR 33/10) ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH), der in zwei von vier Verfahren urteilte (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11), sollen Treugeber, die im Innenverhältnis der Gesellschaft als Kommanditisten qualifiziert werden, ein Recht auf Auskunft über die Namen und Adressen ihrer Mitanleger haben. Bei dem streitigen Fonds gab es – wie bei zahlreichen als KG organisierten Fonds – zwei unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten. Zum einen konnten sich Anleger direkt als Kommanditisten beteiligen und damit ... weiter lesen
Die niedrigen Ölpreise erfreuen die Verbraucher. Die Nordcapital Offshore Fonds geraten durch den Ölpreisverfall offenbar in Schwierigkeiten. Denn die Fondsgesellschaften investierten in Schiffe, die zur Versorgung bzw. Positionierung von Öl-Plattformen dienen. Inzwischen sind mehrere Schiffe der Nordcapital Offshore Fonds beschäftigungslos. Daher wurden die Anleger der Nordcapital Offshore Fonds 1 und 5 schon aufgefordert, einen Vorratsbeschluss zum Verkauf der Schiffe zu fassen. Der 2007 aufgelegte Nordcapital Offshore Fonds 1 investierte in die drei Plattformversorgungsschiffe MS E.R. Kristiansand, MS E.R. Bergen und MS E.R. Arendal. Die beiden Letztgenannten sind derzeit ohne Beschäftigung. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung wegen der von ihm geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR zu, so das OLG München, welches die Fehler offenbar anerkannte. Die Beklagte soll dazu verurteilt worden sein, dem Kläger sämtliche Einlagen zurück zu erstatten und ihn von etwaigen bestehenden Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. Die Beklagte trage ebenfalls die Gerichtskosten. Dem Kläger wurde der volle Betrag offenbar bereits ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des „Ownership Tonnage III“ sollen nun von der Schifffahrtkrise betroffen sein. Im Jahr 2005 ist der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Dieser soll 5 Schiffe betreiben, namentlich die „MS Elbmarsch“, die „MS Elbcarrier“, die „MS Elbdeich“, die „MS Elbinsel“ und die „MS Elbfeeder“. Bereits im Jahr 2010 soll es zu ersten Problemen gekommen sein. Anleger sollen rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen haben, heißt es. Doch dies ist anscheinend nicht ausreichend gewesen. Nun ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen. Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ... weiter lesen
Eine bemerkenswerte Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – getroffen. Wieder einmal hatte der BGH sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Banken zur Aufklärung über vereinnahmte Provisionen verpflichtet sind. Gegenstand des Verfahrens war ein Streit darüber, ob im konkreten Fall eine Bank im Jahre 1996 zur Offenlegung vereinnahmter Provisionen verpflichtet war. Sie hatte den Kunden im Hinblick auf den Kauf verschiedener Grundstücke beraten, welche sodann durch die Verkäuferin mit einem Einkaufs- und Erlebniszentrum bebaut werden sollten. Die beratende Bank erhielt nach dem Zustandekommen des Kaufes eine Provision für die erfolgreiche Vermittlung. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Diese Klauseln sollen bestimmen, dass die Rechtsschutzversicherer ihren Versicherungsnehmern keinen Rechtsschutz "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)" gewähren. Die beiden Klauseln seien von zahlreichen ... weiter lesen