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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Buchstäblich in letzter Minute haben die wichtigsten Gläubigergruppen den Rettungsplan für die finanziell angeschlagene IVG Immobilien AG abgesegnet. Für die Aktionäre und Zeichner der Wandelanleihe bedeutet dies allerdings, dass sie enorme finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Das Handelsblatt berichtete am 12. August 2013, dass die Gläubiger auf insgesamt 1,75 Milliarden Euro Bargeld verzichten sollen und im Gegenzug dafür Aktien erhalten. Gerettet ist die IVG Immobilien AG damit aber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nun soll auch die "Rio Valiente und Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft kurz vor einer Insolvenz stehen. Die Sanierung der beiden Schifffonds soll schon im Jahre 2010 durch die Gesellschaft veranlasst worden sein. Anscheinend war dies erfolglos. Das Investmenthaus MPC Capital AG hatte die Beteiligungen "Rio Valiente" und "Rio Verde" aufgesetzt. Das Emissionshaus MPC Capital AG ist nicht nur auf Schiffsfonds sondern auch auf Flottenfonds bedacht. Die Schiffsbeteiligungen sind auf ein hohes Ertragspotenzial ausgerichtet. Die von ... weiter lesen
Die Wohnimmobilienrichtlinie der EU verfolgte in erster Linie den Zweck, die Verbraucherrechte gegenüber den Kreditinstituten zu stärken. Die Bundesregierung hat nun darüber hinaus am 18.02.2016 entschieden, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht auch das Recht zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt werden soll. Darlehensverträge, die zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufwiesen, können bislang auch heute noch wirksam widerrufen werden, da der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht begonnen hat. Dies gilt auch für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der Schiffsfonds "Ownership Tonnage III" soll sich seit 2005 auf dem Markt befinden und als Dachfonds Beteiligungen an fünf Gesellschaften, die jeweils ein Containerschiff halten (die "MS Elbmarsch", die "MS Elbcarrier", die "MS Elbdeich", die "MS Elbinsel" und die "MS Elbfeeder") beinhalten. Die internationale Schifffahrtskrise bleibt anscheinend also auch hier nicht ohne Folgen. Erste Anzeichen für Schwierigkeiten soll es schon in den Jahren 2009 und 2010 gegeben haben. So sollen die Anleger damals bereits rund 1 ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses. Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen über Immobilienfinanzierungen sind fehlerhaft, vor allem in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010, davor und danach u.U. auch (unter besonderen Voraussetzungen). Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Darlehnsnehmer kann auch heute noch seinen Vertrag widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freigabe der Sicherheiten.Man spricht auch vom sog. “ewigen” Widerrufsrecht, weil die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat. Auch wenn sehr viele Belehrungen über das Widerrufsrecht in den Darlehensverträgen fehlerhaft ... weiter lesen
Rechte des Kreditnehmers gegenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds Bei dem II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs standen eine Reihe von Verfahren zur Entscheidung an, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war jeweils die Errichtung und Vermietung von Gebäuden, vornehmlich in den neuen Bundesländern. Die Anfangsverluste sollten den Anlegern steuerlich zugewiesen werden, um Steuervorteile erzielen zu können. Für den Beitritt sollte kein Eigenkapital erforderlich sein. Vielmehr boten die von den Initiatoren ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat sich am 4. Juli mit der Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen befasst und die Gleichstellung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden in diese Sache festgestellt. Demnach sind Bearbeitungsgebühren auch bei Gewerbedarlehen grundsätzlich unzulässig. Rechtsanwalt Dr. Dettke aus Dortmund: „In der Konsequenz bedeutet das, dass Gebühren für Darlehen, die ab dem 01.01.2014 oder später abgeschlossen wurden, heute in voller Höhe zu erstatten sind!“ Bei Gewerbedarlehen, nicht selten in Millionenhöhe, kann es da um 5-stellige Beträge gehen. Für viele Unternehmen kann sich daraus ein warmer Geldregen ergeben. ... weiter lesen
Das Amtsgericht Neuruppin hat den vorgelegten Insolvenzplan der KTG Energie AG am 10. Februar bestätigt. Für die Anleger der KTG Energie Anleihe bedeutet dies, dass sie lediglich mit einer Insolvenzquote von knapp drei Prozent rechnen können. Wegen der geringen Quote hatten die Anleihegläubiger den Insolvenzplan bei der Abstimmung am 3. Februar abgelehnt, während die anderen Gläubigergruppen Zustimmung signalisiert hatten. Das machte letztlich die Entscheidung des zuständigen Gerichts erforderlich. Nach Angaben der KTG Energie AG hat das Gericht dem Plan zugestimmt, da nach seiner Auffassung die Anleihegläubiger durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt würden als ... weiter lesen
Binnen kurzer Zeit erteilt das Oberlandesgericht Stuttgart der Kündigung von Bausparverträgen durch die Wüstenrot Bausparkasse zum zweiten Mal eine Absage. Nachdem das OLG schon Ende März eine Kündigung für unberechtigt erachtete, entschied es am 4. Mai erneut zu Gunsten einer Bausparerin (Az.: 9 U 230/15). Die Frau hat sich erfolgreich gegen die Kündigung ihrer im Jahr 1999 geschlossenen Bausparverträge zur Wehr gesetzt. Die Verträge waren im Jahr 2001 zuteilungsreif. Die Bausparerin nahm aber kein Bauspardarlehen in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent plus einen Bonuszins. Die Zinslast wurde der Bausparkasse offenbar zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
Der für Bank- und Börsensachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte sind. Aktienanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht des Anleiheemittenten, die Anleihe entweder zum Nennwert in Geld oder aber in Form einer bestimmten Anzahl von Aktien einer bestimmten Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rechtsvorgänger des Klägers kaufte am 15. Juli 1998 von der beklagten Bank Aktienanleihen im Nennwert von 50.000,-DM. Die Schuldverschreibungen waren am 10. August 1999 mit 10% zu verzinsen und nach Wahl der Emittentin, einer anderen Bank, mit 100% des Nennwertes oder durch Lieferung von 61 VW-Stammaktien je 10.000,-DM Schuldverschreibungen ... weiter lesen