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Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von ... weiter lesen
Kunden haben das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl, das hat nun auch der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 07.11.2013 (Az. C-442/12) bestätigt. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit in den Niederlanden, in dem zunächst ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadensersatz verklagt hatte. Der Arbeitnehmer wählte für das Verfahren einen Rechtsanwalt seiner Wahl und forderte die Rechtsschutzversicherung zur Erstattung der notwendigen Kosten auf. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung und bot ihrerseits einen eigenen Mitarbeiter als Rechtsbeistand an. Dies wiederum wollte der Arbeitnehmer nicht. Die Auseinandersetzung über Begleichung der Anwaltskosten ging durch die ... weiter lesen
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG). Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen. Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen
Das Amtsgericht (AG) München entschied mit Urteil vom 04.07.2013, dass ein privat Krankenversicherter eine bei der Krankenversicherung einzureichende Rechnung auf ihre Richtigkeit überprüfen muss (AZ.: 282 C 28161/12, rechtskräftig). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Der Versicherte muss nach der Entscheidung des AG München die Rechnung, die er bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht, darauf überprüfen, ob die tatsächlich vorgenommene Behandlung abgerechnet wird. Auch bei nur leichter Fahrlässigkeit des Versicherten kann die Krankenversicherung wohl ... weiter lesen
Zu den Folgen unrichtiger Angaben über Vorerkrankungen gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Kurzfassung Nur wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zutreffende Angaben zu Vorerkrankungen macht, darf sich wirklich abgesichert fühlen. Dabei ist auch die Frage nach anormalen Schwangerschaftsverläufen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg – und wies die Klage einer Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente unter anderem deshalb ab, weil sie die entsprechende Frage trotz einer Fehlgeburt mit „Nein“ beantwortet habe. Die Frage stelle ebenso wenig einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre dar wie z. B. die nach Depressionen. Ein „Recht zur ... weiter lesen
Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Danach erhält er in der Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug nicht ersetzt, wenn er das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hat und sein Verhalten als grob fahrlässig zu bewerten ist. Unter welchen Umständen ein Rotlichtverstoß als grob fahrlässig anzusehen ist, wird von den Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in folgendem Fall grobe Fahrlässigkeit verneint (Urteil vom 11. Mai 2001, veröffentlicht in r+s 2001, 313): Der Versicherungsnehmer hatte vor einer ... weiter lesen
Kassel (jur). Die langsame Entscheidung einer Krankenkasse über einen Widerspruch verhilft Versicherten nicht zu einer fiktiven Genehmigung eines Leistungsantrags. Das hat am 24. April 2018 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Streit um die Liposuktion mit entschieden (Az.: B 1 KR 10/17 R). Unter Hinweis auf das Qualitätsgebot hatte das BSG die sogenannte Experimentierklausel für Krankenhäuser stark begrenzt und entschieden, dass die Krankenkassen auch eine stationäre Fettabsaugung, die sogenannte Liposuktion nicht bezahlen müssen (Az.: B 1 KR 10/17 R und B 1 KR 13/16 R; JurAgentur-Meldung vom 24. April 2018). Ohne Erfolg hatte in einem Fall die Klägerin auch argumentiert, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin beschlossen, dass das Ende des Vertrages nicht das Ende der Leistungspflicht aus dem Vertrag bedeute (BGH, Beschl. v. 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10). In dem vom BGH zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über das Ende der Rentenleistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für die Beantwortung der Frage, wann die Leistungspflicht ende, seien die Vertragsbedingungen aus dem Jahr des Versicherungsabschlusses heranzuziehen und auszulegen. Weiter sei nicht davon ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte von Versicherungsnehmern mit einer Rechtsschutzversicherung im Streit gegen Banken und Versicherungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 15. Mai 2013, veröffentlichten Urteil können Verbraucher rechtlichen Beistand häufig auch im Streit um Verträge einfordern, die schon vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden. (Az.: IV ZR 23/12) Der Kläger hatte 1995 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dort zahlte er Prämien in Höhe von insgesamt 2.816 Euro ein, ehe er 2006 das Versicherungsverhältnis kündigte. Der Lebensversicherer erstattete ihm den sogenannten Rückkaufwert in Höhe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
Ist die Wertentwicklung Ihrer Versicherung unbefriedigend oder benötigen Sie das Geld aus der Versicherung für andere Zwecke? In einer solchen Situation haben viele Finanzberater nur die Kündigung zum Rückkaufswert, den Verkauf oder die Beleihung vorgeschlagen um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu Geld zu machen. Im Dezember 2013 hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) eine für Verbraucher sehr erfreuliche Entscheidung getroffen, wonach auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann. So ist in vielen Fällen voraussichtlich die Rückabwicklung der Lebensversicherung möglich, weil bei Vertragsabschlus formale ... weiter lesen