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Experten-Ratgeber
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LG Coburg: Zur Einstandspflicht des Haft- und Kaskoversicherers, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen in der Schadensanzeige unbeantwortet lässt Kurzfassung Ehrlichkeit ist oberstes Prinzip im Versicherungsrecht. Eine Lüge und der Versicherungsschutz ist meistens dahin - und oft auch viel Geld. Anders kann es aber sein, wenn der Versicherte Fragen in einer Schadensanzeige offen lässt. Dies muss dann nicht unbedingt dazu führen, dass die Versicherung leistungsfrei wird. Ein vom Landgericht Coburg vor kurzem entschiedener Fall verdeutlicht das. Das Gericht verurteilte einen Haftpflicht- und Kaskoversicherer, Versicherungsschutz für einen Schadensfall zu gewähren. Ein Angehöriger der Versicherungsnehmerin ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Die Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung Wer berufsunfähig ist, verliert seinen Anspruch auf Krankentagegeld. So sehen es die Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung vor. Eine solche Berufsunfähigkeit liegt vor, „wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist“. Deshalb berufen sich viele Krankentagegeldversicherer bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit auf das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit und stellen ihre Leistungen ein. Dagegen sollten Versicherte vorgehen, denn die Versicherungsgesellschaft ist in der ... weiter lesen
Wer sich nach Berufsunfähigkeit umschulen lässt, erlebt oft Streit mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese verweigert dann oft weitere Rentenzahlungen mit der Begründung, der Versicherte sei nicht mehr "in seinem Beruf" berufsunfähig. Diese so genannte "Verweisung" findet sich in vielen Versicherungsverträgen. Im Kern geht es darum, ob im Leistungsfall die Versicherung von ihrem berufsunfähigen Kunden verlangen kann, dass dieser etwa nach einer Umschulung von seiner neuen Berufstätigkeit leben kann. Das erscheint dem Laien zunächst auch gerecht: Wer fit genug ist, um zu arbeiten, braucht kein Geld von der Versicherung. Doch so einfach ist das im ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen Kurzfassung Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist. In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hintergrund des vom Oberlandesgericht Koblenz zu entscheidenden Falles (Urt. v. 27.03.2009, Az. 10 U 1367/07) war, dass der Kläger als Anwendersoftwareprogrammierer im Betrieb seiner Ehefrau angestellt gewesen sei und arbeitslos geworden sei. Bei dem Kläger sei seitens des Versorgungsamtes eine 50%-ige Schwerbehinderung wegen Depression, chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden anerkannt worden. In dem Rechtsstreit ging es dann um die Frage, ob ein Programmierer mit einer somatoformen ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken fällt der Gang zum Anwalt, oder gar vor Gericht, sicher etwas leichter als ohne. Kommt doch der Rechtsschutzversicherer gemäß Vertrag für die entstehenden Kosten auf. Aber aufgepasst! Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Konflikt entstanden ist, sieht der Rechtsschutzversicherer dies anders. Nicht immer zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. November 2014 zuletzt entschieden hat (AZ: IV ZR 22/13). „Liegt die Wurzel des Ärgers nämlich in einer Zeit, zu der noch gar keine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, kann der Versicherer sich weigern, für Anwalt und Rechtsstreit aufzukommen“ , ... weiter lesen
Ein paar Bierchen zu viel Kurzfassung Zurückhaltung beim Alkoholgenuss muss oberste Pflicht eines jeden Kneipenbesuchers sein. Jedenfalls dann, wenn er mit dem Auto unterwegs ist. Sonst können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt fatal sein: Strafrechtliche Verurteilung, Führerscheinentzug und in der Regel Verlust des Kaskoschutzes. Zumindest letzteres erfuhr jetzt ein "Alkoholgenießer" vom Landgericht Coburg. Es wies seine Klage gegen den Kaskoversicherer auf Ersatz seiner Reparaturkosten von rund 24.500 € ab. Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursache, handle grob fahrlässig. In einem solchen Fall dürfe er keine Hilfe von der Versicherung bei der Regulierung seines eigenen Schadens erwarten. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09) habe der Kläger seit Jahrzehnten an einer Hornhauterkrankung am linken Auge gelitten. Dies sei der Versicherung bekannt gewesen und zwischen den Parteien sei eine vorformulierte Zusatzklausel wie folgt vereinbart worden: „Es gilt als vereinbart, dass die unten bezeichnete Gesundheitsbeeinträchtigung und alle Leiden einschließlich eventueller Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, eine Leistung aus der ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11 – hat der BGH nun seine im vergangenen Jahr aufgrund einer Entscheidung des EuGH in Gang gesetzte Rechtsprechung zum Widerspruch bei Versicherungsverträgen im Wege des Policenmodells auch auf den Widerruf und Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gemäß § 8 Abs. 4 und Abs. 5 VVG a.F. übertragen. Somit können Versicherungskunden nun nicht nur bei Lebensversicherungsverträgen, die im Policenmodell (Überlassung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bei Annahme des Vertragsangebots durch die Versicherungsgesellschaft), sondern auch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die im ... weiter lesen
Mit Urteil vom 24.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, dass eine Versicherung auch leisten muss, wenn der Versicherungsgrund erst nach Fristablauf festgestellt wird, der Versicherte aber darauf vertrauen durfte, die Versicherung werde die Feststellung rechtzeitig einleiten (AZ.: 9 U 3/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Vorliegend ging es um die schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG meint, der Versicherungsnehmer durfte hier darauf vertrauen, dass die Versicherung die rechtzeitige ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen