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Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Kontrolle der Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 20. März 2018, verkündeten Urteil müssen die Behörden ihre hierfür bislang verwendeten Kriterien aber überarbeiten (Az.: B 1 A 1/17 R). Konkret soll danach das Bundesversicherungsamt (BVA) über die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden der BKK Mobil Oil, Mario Heise, in den Jahren 2014 und 2015 neu entscheiden. Heise ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der mit über einer Million Versicherten nach eigenen Angaben größten BKK Deutschlands. Bei Neuberufungen oder Vertragsverlängerungen bedürfen die ... weiter lesen
LG München I, Urteil vom 16.09.2004, Az.: 32 O 8911/04 Ein am 9.9.2003 in einer Tiefgarage abgestellter Ford Escort Combi geriet aus zunächst ungeklärter Ursache ohne äußeres Zutun in Brand. Der Halter hatte sein Fahrzeug 10 Minuten vorher auf dem Stellplatz zu seiner Wohnung in der Tiefgarage abgestellt. Durch den Brand des Fahrzeugs, insbesondere durch die damit verbundene Ruß- und Rauchentwicklung entstand in der über der Tiefgarageneinfahrt liegenden Wohnung einer Mieterin erheblicher Schaden. Sanierungsarbeiten und Erneuerung beschädigter Einrichtung erforderten einen finanziellen Aufwand von rund 16.000,- €. Nachdem eine Hausratversicherung nicht bestand, wandte sich die Mieterin wegen ihres Schadens an den ... weiter lesen
Nach § 648a Abs. 1 BGB kann der Bauunternehmer vom Auftraggeber Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen in der Weise verlangen, daß er dem Besteller zur Leistung der Sicherheit eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, daß er nach dem Ablauf der Frist die Leistung verweigert. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist darf der Unternehmer die Leistung einstellen. Außerdem hat er die Möglichkeit, dem Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist zur Stellung der Sicherheit zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt der Vertrag als aufgehoben, §§ 643, 645 BGB. Der Unternehmer hat dann Anspruch auf die Vergütung für die erbrachten Leistungen und Ersatz der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen Kurzfassung Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist. In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen
Zur Frage, ob es bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausreicht, Vorerkrankungen nicht im Versicherungsantrag, sondern nur mündlich gegenüber dem Versicherungsagenten mitzuteilen Kurzfassung Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte Fragen im Antragsformular nach Vorerkrankungen vollständig und schriftlich beantworten. Bloß mündliche Angaben gegenüber dem Versicherungsagenten sind jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn man weiß, dass der diese Informationen nicht an die Versicherung weiterleitet. Folge unterlassener schriftlicher Angaben: Trotz jahrelanger Beitragszahlungen geht der Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit (BU) möglicherweise leer aus. Das zeigt ein vom ... weiter lesen
Zu den Folgen unrichtiger Angaben über Vorerkrankungen gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Kurzfassung Nur wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zutreffende Angaben zu Vorerkrankungen macht, darf sich wirklich abgesichert fühlen. Dabei ist auch die Frage nach anormalen Schwangerschaftsverläufen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg – und wies die Klage einer Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente unter anderem deshalb ab, weil sie die entsprechende Frage trotz einer Fehlgeburt mit „Nein“ beantwortet habe. Die Frage stelle ebenso wenig einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre dar wie z. B. die nach Depressionen. Ein „Recht zur ... weiter lesen
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 16.06.2003, Az: 8 U 2485/02 1. Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugversicherung ist gehalten, die Versicherung umfassend über die Einzelheiten des Versicherungsfalles und der Schadenshöhe aufzuklären. 2. Beantwortet der Versicherungsnehmer Fragen der Versicherung hierzu nicht oder nicht richtig, so kann er sich nicht darauf berufen, dass die Versicherung den wahren Sachverhalt von dritter Seite noch zeitig genug erfahren habe, ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.05.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Versicherungsnehmer von Renten-und Lebensversicherungen sowie Lebenszusatzversicherungen bei fehlender Belehrung trotz Ablauf der Jahresfrist widersprechen können (AZ.: IV ZR 76/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der BGH war hier um eine richtlinienkonforme Auslegung einer Vorschrift aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nämlich § 5 a Absatz 1 Satz 1 VVG a.F. (alte Fassung), bemüht, welche allerdings nur für Renten- und Lebensversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherungen gelte. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hintergrund des vom Oberlandesgericht Koblenz zu entscheidenden Falles (Urt. v. 27.03.2009, Az. 10 U 1367/07) war, dass der Kläger als Anwendersoftwareprogrammierer im Betrieb seiner Ehefrau angestellt gewesen sei und arbeitslos geworden sei. Bei dem Kläger sei seitens des Versorgungsamtes eine 50%-ige Schwerbehinderung wegen Depression, chronischen Schmerzsyndroms, psychovegetativer Störungen sowie funktioneller Organbeschwerden anerkannt worden. In dem Rechtsstreit ging es dann um die Frage, ob ein Programmierer mit einer somatoformen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen