Katzenrecht
Als Halter einer Katze gibt es gewisse Vorschriften, die man beachten muss. Immer wieder kann es zu Streitpunkten kommen, wenn es um die Haltung einer Katze geht. Besonders als Mieter muss man zunächst mit dem Vermieter klären, ob die Anschaffung einer Katze genehmigt wird. Wird dies von Seiten des Vermieters definitiv verneint, darf man auf keinen Fall trotzdem eine Katze halten. Das Verbot gilt solange der Vermieter nichts anderes erklärt. Wird hingegen die Haltung einer Katze genehmigt, so muss der Vermieter dies allen Mietern im Hause gleichermaßen genehmigen. Entscheidungen dieser Art sind in verschiedenen Gerichtsurteilen zu finden.
Haben Sie selber wegen einer solchen Angelegenheit Ärger mit Ihrem Vermieter oder gegebenenfalls mit einer Eigentümergemeinschaft, wenn Sie eine Eigentumswohnung bewohnen, dann sollten Sie sich unbedingt mit einem Rechtsanwalt für Katzenrecht in Verbindung setzen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Es kann beispielsweise um die Anbringung eines Katzennetzes auf dem Balkon gehen. Dieses muss nicht zwingend entfernt werden, wenn die Eigentümergemeinschaft dieses auch fordern sollte. Auch für diese Thematik existieren Urteile, die für Sie als Katzenhalter sehr hilfreich sein können. Ob das im Einzelnen auch für Ihre spezielle Angelegenheit zutrifft, kann ein Anwalt für Katzenrecht klären. Er kann mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen, die Sachlage darstellen und möglicherweise lässt sich die Angelegenheit dann ohne Rechtsstreit aus dem Weg räumen. Sollte es aber zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte er Sie und Ihre Interessen kompetent vertreten. Als Experte auf diesem Gebiet hat der Anwalt zum Katzenrecht häufig mit derartigen Rechtsfragen zu tun und ist hier der richtige Ansprechpartner.