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Köln (jur). Die Post durfte die Gültigkeit ihrer per Smartphone-App erhältlichen „Mobilen Briefmarken“ nicht auf zwei Wochen beschränken. Ein solches Zeitlimit führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden und ist daher unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 3 U 148/22). Unterdessen hat die Post darauf schon reagiert. Die Gültigkeit beträgt ab sofort drei Kalenderjahre, teilte das Unternehmen mit.
Die „Mobile Briefmarke“ ist ein 2021 eingeführtes System der Post zur Frankierung von Briefen und anderen Sendungen mit dem Smartphone. Über eine App kann hierfür ein „Porto-Code“ gekauft werden. „Den Porto-Code schreiben Sie auf ... weiter lesen
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).
Die Beklagte vertreibt im Wege des Versandhandels Personalcomputer, die nach den Wünschen des Kunden ausgestattet und konfiguriert werden. Der Kläger bestellte schriftlich ein Notebook mit der von ihm gewünschten Ausstattung und verschiedenen Zusatzkomponenten. Nachdem ihm das Notebook mit einem Teil der Zusatzkomponenten geliefert worden war, widerrief der Kläger den Vertrag. Mit der Klage hat er ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Käufer eines Vorführwagens wegen zahlreicher, vom Verkäufer jeweils kostenlos behobener Mängel dennoch den Kauf rückgängig machen darf
Kurzfassung
Vom „Fun“-Auto zum „Frust“-Wagen: Mehrmals muss der soeben erworbene Bolide in die Werkstatt. Dort werden die aufgetretenen Fehler allerdings stets anstands- und kostenlos beseitigt. Will der Käufer in einem solchen Fall trotzdem den Vertrag rückabwickeln, hat er die behauptete erhöhte Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs nachzuweisen.
In dem vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedenen Fall war einem Käufer eines teueren Autos gerade dies nicht gelungen. Seine Klage gegen den Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 78.500 € gegen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.
Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Gesamtpreis von Getränken in Pfandflaschen muss nicht auch den zu zahlenden Pfandbetrag enthalten. Der Pfandbetrag gehöre nach EU-Recht nicht zum Endpreis, da er bei Rückgabe der Pfandflasche wieder erstattet wird, urteilte am Donnerstag, 29. Juni 2023 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-543/21).
In dem Rechtsstreit hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der sich für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts einsetzt, die Preisauszeichnung von Pfandflaschen des Kieler famila-Handelsmarkt-Unternehmens gerügt. Die Supermarktkette hatte in einer Werbekampagne für Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern neben den Preis des Produktes den Hinweis „zzgl xx Euro Pfand“ ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein noch nicht gefahrener, aber 18 Monate alter Pkw als „Neufahrzeug“ gilt
Kurzfassung
Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als „Neuwagen“ verkauft werden. Voraussetzung: Der Pkw ist ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die Standzeit nicht mangelhaft geworden.
Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000,- € ab. Die Zusicherung „Neuwagen“ sei gerade nicht mit „fabrikneu“ gleichzusetzen, so dass das Alter nicht schade.
Sachverhalt
Der Kläger hatte bei einem Autohaus eine neue Limousine ... weiter lesen
In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es um das Recht zum Rücktritt vom Kauf eines Autos.
Der Kläger war daran interessiert, dass der PKW auch mit sogenanntem Biodiesel (Raps-Methylester) betrieben werden könne. Er hatte deshalb Wert darauf gelegt, dass die uneingeschränkte Tauglichkeit des Fahrzeugs für den Betrieb mit Biodiesel in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, was dann auch geschah.
Etwa vier Monate nach Übergabe des Fahrzeugs übermittelte der Vertragshändler dem Kläger eine Mitteilung des Herstellers, wonach die Verwendung von Biodiesel nicht zulässig sei. Es bestehe das Risiko, dass später Motorlaufprobleme entstünden. Auf Nachfrage des Klägers beim Vertragshändler teilte ihm dieser einige ... weiter lesen
Kurzfassung
Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen.
Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen
Zur Frage der Haftung des privaten Verkäufers eines über das Internet angebotenen gebrauchten Fahrzeuges für angeblich verschwiegene Vorschäden
Kurzfassung
Hat der Veräußerer eines gebrauchten Pkw`s die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, haftet er für später entdeckte Schäden nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Sonst kann er von dem Käufer nicht in Anspruch genommen werden.
So entschied nun das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst diverser Kosten von 8.000 € ab. Der Käufer habe nicht nachweisen können, dass der Verkäufer einen reparierten Unfallschaden arglistig verschwiegen habe.
Sachverhalt
Die beklagte Verkäuferin bot ihren ... weiter lesen
Kurzfassung
Wer seinen Gebrauchten verkauft und dabei auf Fragen des Käufers zu bestimmten Punkten unvollständig antwortet, läuft Gefahr, dass der Käufer den Kaufvertrag auch nach längerer Zeit rückgängig machen kann.
Das geht aus einer nun vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Verkäuferin eines Pkws mit Targadach hatte bei den Verkaufsverhandlungen die Undichtigkeit ihres Autos bagatellisiert. Als die Käuferin dann buchstäblich feuchte Füße bekam, fühlte sie sich nassgemacht und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos. Mit Erfolg – ca. 17.000.- DM wechseln jetzt erneut die Besitzerin.
Sachverhalt
Die Klägerin interessierte sich 1997 ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Mögliche Schadenersatzansprüche wegen unzulässiger Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen bestehen gleichermaßen für alle Fahrzeugtypen, insbesondere auch für Wohnmobile. Eine Beschränkung auf normale Pkw wäre mit EU-Recht nicht vereinbar, wie am Montag, 27. November 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied (Az.: VIa ZR 1425/22).
Der Kläger hatte 2018 ein Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A 68 für 52.300 Euro gekauft. Dessen Motor wird durch ein Thermofenster gesteuert, das die Abgasreinigung bei hohen und niedrigen Temperaturen abschaltet. Der Kunde klagte gegen den 2021 aus der Fusion von Fiat Chrysler mit Peugeot entstandenen Fiat-Dachkonzern Stellantis.
Nach Niederlagen in den ... weiter lesen
Zweibrücken (jur). Ein Autokäufer kann sich wegen eines empfundenen unangenehmen Fahrgefühls bei einer Gefahrenbremsung nicht vom Kaufvertrag lösen. Lassen sich keine Sicherheitsmängel feststellen und reagieren die eingebauten Sicherheitsmechanismen zuverlässig, muss der Händler das Auto nicht zurücknehmen, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 4 U 187/21).
Der Kläger war mit seinem nagelneuen Pkw nicht zufrieden und wollte es wieder an den Händler zurückgeben. Er gab an, bei abrupten Bremsvorgängen ein unsicheres Fahrgefühl zu haben. Der Autokäufer führte zwei abrupte Bremsmanöver an, bei denen er den Eindruck hatte, ... weiter lesen